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Autor Thema: Verdorbenes Galadinner  (Gelesen 8865 mal)

2 Antworten am Verdorbenes Galadinner
am: 18. März 2016, 08:16:53

Offline TC Melanie

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Das Amtsgericht München hat in einem interessanten Urteil (AZ: 213 C 18887/14) einen Münchner Reiseveranstalter zu einer Reisepreisminderung von 15 Prozent wegen eines vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Galadinners an Weihnachten in Dubai verurteilt.

Dem Urteil lag nach Angaben von awt Rechtsanwälte folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein Ehepaar buchte über Weihnachten eine Flugpauschalreise nach Dubai für 3196 Euro inklusive eines Festzuschlags von 350 Euro pro Person für ein Galadinner. An Heiligabend, den das Ehepaar in einem 5 Luxusresort auf der weltberühmten Palmeninsel in Dubai verbrachte, wurde den Klägern erklärt, dass lediglich ein Dinner-Büffet angeboten wird, an dem die Reisenden teilnehmen mussten.

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #1
am: 18. März 2016, 08:30:07

Offline Ute13

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Zitat
inklusive eines Festzuschlags von 350 Euro pro Person


mal ganz ehrlich, das ist wirklich ein stolzer Preis, für 700 Euro für einen Abend, da erwartet man doch wohl was ganz Besonderes Oder?

Antwort #2
am: 18. März 2016, 08:45:21

Offline TC Melanie

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ja. an sich ja!
nun mal unabhängig von der summe an sich....die relationen stimmen oft nicht.
schaut man bei diversen angeboten bei hotels in türkei zu diesen zuschlägen an den festtagen, die obligatorisch gestellt werden, frage ich mich schon auch oft für was?!?
der finanzielle wert stimmt doch nicht in der relation, denn an sich habe ich die verpflegung - zumindest bei pansyonsleistungen - ohnehin schon mitbezahlt.
für diese zuschläge, die auch explizit als solche in der regel ausgewiesen sind, erwarte selbst ich wo da echt nicht pinglig ist, wirklich auch was besonderes.
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