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Autor Thema: Rente in der Türkei durch Einmalzahlung  (Gelesen 9168 mal)

2 Antworten am Rente in der Türkei durch Einmalzahlung
am: 22. März 2016, 07:46:58

Offline TC Melanie

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Die Gesetzgebung bezüglich der Rente im Wege der „Einmalzahlung“, ist eine in das türkische Sozialversicherungssystem integrierte Regelung. Nach den Bestimmungen des Türkischen Gesetzes Nr. 3201, können sich die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger für die Dauer in der sie im Ausland leben und dies belegen können, durch eine Einmalzahlung rückwirkend für die fehlenden Tage in der türkischen Sozialversicherung verschulden.

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #1
am: 22. März 2016, 09:33:34

Offline Arkadas

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Verschulden? Oder das Konto anpassen?

Antwort #2
am: 22. März 2016, 09:46:04

Offline TC Melanie

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das ist blöd übersetzt. das konto anpassen ist besser ausgedrückt.
also man muss so und soviel einzahlen, dass man das dann mal bekommt mit 55. ist nicht die welt, aber mit bezahltem dach übern kopf, verhungert man nicht damit und gibt doch ein stück weit sicherheit!
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