Die EU-Kommission will mehr Klarheit in die Anwendung der Fluggastrechte bringen. Deshalb hat sie jetzt Leitlinien herausgebracht, die bei der Auslegung der Fluggastrechteverordnung aus dem Jahre 2004 helfen sollen. Dort waren viele Bedingungen für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nur ungenau formuliert, deshalb musste die Rechtslage in den vergangenen Jahren oft gerichtlich geklärt werden.
Die neuen Richtlinien fassen die aktuelle Rechtsprechung zusammen und klären insbesondere über Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen auf. Außerdem wird der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ als Ursache für Verspätungen und Flugausfälle näher definiert.
Die Leitlinien sind als Übergangslösung gedacht bis die geplante Neufassung der Fluggastrechte verabschiedet ist. Dafür legte die EU-Kommission bereits 2013 einen Entwurf vor, der aber umstritten ist. Denn in einigen Punkten sollen die derzeit gültigen Fluggastrechte reduziert werden.
http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/verkehr/news/datum/2016/06/13/eu-konkretisiert-fluggastrechte/http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/news/doc/2016-06-10-better-enforcement-pax-rights/c%282016%293502_de.pdf