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Autor Thema: Urlauber von Kamel abgeworfen – kein Schmerzensgeld!  (Gelesen 6357 mal)

10 Antworten am Urlauber von Kamel abgeworfen – kein Schmerzensgeld!
am: 16. August 2016, 08:04:52

Offline TC Melanie

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Auch wenn ein Urlauber von einem plötzlich scheuenden Kamel abgeworfen wird, muss der Reiseveranstalter deshalb nicht unbedingt Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Der Fall, bei dem ein Urlauber eine Ägyptenreise von zwei Wochen Dauer mit Nilkreuzfahrt für knapp unter 600 Euro gebucht hatte, wurde laut Mitteldeutsche Zeitung vor dem Amtsgericht München verhandelt.

 

Der Urlauber hatte vor Ort einen Landausflug hinzugebucht, der auch einen Ausritt auf einem Kamel beinhaltete. Der Ritt ging jedoch schief, denn das Kamel geriet ins Stolpern, scheute und bäumte sich auf. Dabei stürzte der Urlauber zu Boden und brach sich eine Rippe. Zusätzlich ging sein Fotoapparat kaputt.

 

Der Urlauber nahm das Missgeschick zum Anlass, seinen Reiseveranstalter zu verklagen. Er habe sich während zwei Dritteln der Reisezeit kaum bewegen und auch keinerlei Sport ausüben können. Deshalb verlangte der Urlauber insgesamt 3.378 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

 

Das Amtsgericht München sah die Forderung nicht als gerechtfertigt an, denn weder der Kamelführer noch der Reiseveranstalter habe verhindern können, dass das Kamel stolperte und scheute. Die Gefahr ging also, so das Gericht, von dem Tier selbst aus. Dafür könnten weder der Kamelführer noch der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden.

http://www.tourexpi.com/de-de/news/urlauber-von-kamel-abgeworfen-kein-schmerzensgeld-123233.html
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 16. August 2016, 10:56:40

Offline Kiss_Kiss

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ich weiss nicht..  :-\ soll ich lachen oder weinen..

Antwort #2
am: 16. August 2016, 11:13:01

Offline TC Melanie

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so gings mir heut morgen beim lesen auch. allerdings denke ich so ein sturz von so nem viech ist nicht lustig  :-X höchstens als zuschauer mit schwarzem humor  :grüssle:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #3
am: 17. August 2016, 06:13:36

Offline Anette01

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dann stürz ich lieber vom Esel- der ist nicht so hoch..... :pfeif: :pfeif: :pfeif: :pfeif: :pfeif:
LG Anette

Antwort #4
am: 17. August 2016, 07:00:12

Offline Ute13

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so gings mir heut morgen beim lesen auch. allerdings denke ich so ein sturz von so nem viech ist nicht lustig  :-X höchstens als zuschauer mit schwarzem humor  :grüssle:

nein eigentlich nicht lustig, aber wenn man deswegen den Reiseveranstalter verklagen will/muß, dann wird es doch schon lustig.

Warum tun sich solchen Menschen überhaupt Urlaub an????

Es könnte doch was passieren, die sollten lieber daheim im Bett bleiben

Oder würde es Euch in den Sinn kommen deswegen zu klagen?

Antwort #5
am: 17. August 2016, 07:25:15

Offline TC Melanie

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Zitat
Oder würde es Euch in den Sinn kommen deswegen zu klagen?
ich nicht. aber sag niemals nie. es ist immer wieder intressant, warum und weswegen reklamationen eingereicht werden oder gar geklagt wird.
es soll auch leute geben, die reklamieren wegen dem "unterschichtenpublikum"  ;D
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #6
am: 17. August 2016, 10:50:53

Offline Ute13

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Zitat
Oder würde es Euch in den Sinn kommen deswegen zu klagen?
ich nicht. aber sag niemals nie. es ist immer wieder intressant, warum und weswegen reklamationen eingereicht werden oder gar geklagt wird.
es soll auch leute geben, die reklamieren wegen dem "unterschichtenpublikum"  ;D

hätt ich da vielleicht Aussichten wegen einer fehlenden Strandbar  :-\ :

Antwort #7
am: 17. August 2016, 11:24:51

Offline TC Melanie

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Antwort #8
am: 17. August 2016, 12:11:14

Antwort #9
am: 17. August 2016, 12:11:44

Offline TC Melanie

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Antwort #10
am: 17. August 2016, 13:51:28

Offline Anette01

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Zitat
Oder würde es Euch in den Sinn kommen deswegen zu klagen?
ich nicht. aber sag niemals nie. es ist immer wieder intressant, warum und weswegen reklamationen eingereicht werden oder gar geklagt wird.
es soll auch leute geben, die reklamieren wegen dem "unterschichtenpublikum"  ;D

neeeeeeeeeeee  ;D ;D ;D ;D

man gut das ich so anpassungsfähig bin.... :pfeif: :pfeif: :pfeif:
LG Anette