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Autor Thema: Auch unverschuldeter Unfall bei Hoteltransfer ist Reisemangel  (Gelesen 2489 mal)

1 Antworten am Auch unverschuldeter Unfall bei Hoteltransfer ist Reisemangel
am: 07. Dezember 2016, 13:55:02

Offline Carlos

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Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall beim Hoteltransfer den Reisepreis erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Der u.a. für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat gab damit zwei Ehepaaren Recht, die im Dezember 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden waren (Urt. v. 06.12.2016, Az. X ZR 117/15 und X ZR 118/15). Ein Geisterfahrer war bei dem Transfer, der im Preis inbegriffen war, in ihren Bus gekracht .....

Aus Sicht von Prof. Dr. Ernst Führich hat der BGH zu Recht den Veranstalter zur Rückzahlung des gesamten Reisepreises verurteilt.  "Der BGH bestätigt die bisher überwiegend von der Rechtsprechung - wie dem LG Koblenz, OLG Celle, dem LG Frankfurt/Main -  vertretene Meinung, dass ein Transferunfall stets ein Reisemangel ist, auch wenn der Unfall unverschuldet ist." ....

..... Der Urlauber trage nur dann für private allgemeine Lebensrisiken die Verletzungsgefahr, wenn die Risiken nicht reisespezifisch sind und nichts mit den gebuchten Leistungen zu tun haben, so der Reiserechtler ...



Quelle und ausführlich zu lesen auf lto.de  :beitrag:

Antwort #1
am: 07. Dezember 2016, 16:10:15

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
wir haben bald amerikanische verhältnisse!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!