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Autor Thema: Veranstalter weist auf Lärm hin: Preisminderung unmöglich  (Gelesen 1513 mal)

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am: 19. Juli 2017, 17:55:17

Offline Carlos

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Weist ein Veranstalter vor Reisebeginn auf Baulärm hin, kann der Urlauber später nicht wegen des Krachs den Reisepreis mindern. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 159 C 9571/15). Es liege kein Reisemangel vor.

In dem verhandelten Fall, von dem die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet, hatte der Kläger einen Urlaub in Abu Dhabi gebucht. In der Buchungsbestätigung wies der Veranstalter darauf hin, dass ein Teil des Strandes saniert wird. Es könne zu „Lärm- und Sichtbelästigungen“ kommen.

Tatsächlich stellte der Urlauber vor Ort fest, dass auf einem Teil des hoteleigenen Strandes Bauarbeiten mit schweren Geräten durchgeführt wurden. Er zeigte dies als Mangel an.


Quelle: schwaebische.de


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