>> Fluggasthelfer-Portale << wie Flightright, EUclaim u.ä. kennen mittlerweile sicher viele Reisende.
Der Weg über die Söp, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin, ist
(glaube ich) weniger bekannt. Diese ist eine Möglichkeit (ohne Abzüge) an Entschädigungen durch die EU-Verordnung 261/2004 zu gelangen.
Schlichtungsstelle erste Anlaufstelle für Fluggäste
Was die kommerziellen Fluggasthelfer unerwähnt lassen: es gibt eine Möglichkeit für verärgerte Fluggäste, 100 Prozent der ihnen zustehenden Entschädigung zu bekommen. Dieser Weg führt über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin. Wer von der Fluggesellschaft abgewimmelt wird, kann bei der Söp einen Schlichtungsantrag stellen. Alle deutschen Airlines und viele ausländische Fluglinien sind mittlerweile bereit, an einem Schlichtungsverfahren bei der Söp teilzunehmen. Ziel der Söp ist es, innerhalb von 90 Tagen nach Eingang einer Verbraucherbeschwerde zu einem Schlichtungsergebnis zu kommen.
- Der Weg zur Entschädigung über die Schlichtungsstelle steht Verbrauchern allerdings nur dann frei, wenn sie die Airline zuvor selbst angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert haben. Erst wenn dieser Versuch ergebnislos geblieben ist, nimmt die Söp eine Beschwerde an.Musterschreiben zur Anmeldung von Ansprüchen z.B. vom ADAC
>> klick <<- Ein Risiko gehen Fluggäste dabei nicht ein. Niemand muss den Schlichtungsvorschlag der Söp annehmen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.Quelle:
test.de Im Artikel wird auch die Vorgehensweise der Fluggasthelferportale beschrieben.
Den Schlichtungsantrag kann man online ausfüllen
>> klick zum Formular <<