Bei manchen Pauschalreisen ist die Zugfahrt zum Flughafen inklusive. Doch was passiert, wenn es dabei zu Verspätungen kommt und der Flug weg ist? Ein Urteil klärt nun, welche Rechte Urlauber in diesem Fall haben.
Viele Reiseveranstalter bieten eine Bahnreise zum Abflughafen als Teil eines Pauschalpakets an. Doch dann sind sie auch für Verspätungen des Zuges verantwortlich. Verpasst der Kunde deshalb sein Flugzeug, muss der Veranstalter die Folgekosten des Reisenden übernehmen. Ist das Zug-zum-Flug-Angebot nicht Teil des Pakets, muss ein Veranstalter dies explizit angeben, urteilte das Amtsgericht Hannover.
Quellewerden die Reiseveranstalter nach so einem Urteil die Zugfahrt nicht mehr als Inclusivleistung dazunehmen???
Nehmt Ihr eigentlich den letztmögliche Zug zum Flug oder geht Ihr auf Nummer SICHER und fahrt lieber einen Zug früher???
Also ich bin da der Sicherheitsfanatiker und nehme einen Zug früher ansonsten würde ich hippelig werden

Es passiert ja mittlerweile häufiger das Bahnstrecken gesperrt sind, weil mal wieder jemand vor den Zug ....
Und bis dann der Schienenersatzverkehr anläuft das dauert.
War zwar letztens in Zürich beim Rückflug und es ging nix mehr .