Es gab bzw. gibt Unternehmen die für die Zahlung mit Kreditkarte noch eine Bearbeitungsgebühr verlangen bzw. verlangt haben. Dazu gehören aus dem Reisesektor z.B. die Lufthansa und die Deutsche Bahn. Letzere hat allerdings bereits vor einigen Wochen, zur Fahrplanumstellung am 10.12.2017, auf das Erheben der Gebühr verzichtet. Lufthansa stellt zum 10.01.2018 um.
Ab dem 13.01.2018 ist die Gebühr für Zahlungen mit den meisten Kreditkarten dann Geschichte.
Zu finden ist das alles im § 270a des BGB (gilt ab dem 13.01.2018):
Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. 2Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist. Aber Achtung. Ein Hintertürchen gibt es im Zusammenhang mit Kreditkarten wohl dennoch. Für nicht so verbreitete Kreditkarten (was immer das auch heißen mag), als Beispiel ist häufig die American Express-Karte genannt und Firmenkreditkarten können die Unternehmen auch weiterhin Gebühren verlangen. Gebühren wird es wohl auch noch für Zahlungen mit Paypal geben. Dies haben zumindest Lufthansa und die Deutsche Bahn so verlauten lassen.
Es heißt also nach wie vor: Augen auf bei der Buchung.
(der Büttel steht hier nur als Alternative zum "Klugscheisssmilie". Melanie, der fehlt!)