23. November 2024, 04:45:31

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Zahlung mit Kreditkarte  (Gelesen 2359 mal)

10 Antworten am Zahlung mit Kreditkarte
am: 09. Januar 2018, 10:28:09

Offline Anette01

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 828
Habe gelesen das seit 2018 keine Kreditkartengebühren mehr berechnet werden dürfen wenn man eine Reise mit KK bezahlt.

Stimmt das ?
LG Anette

Antwort #1
am: 09. Januar 2018, 11:36:09

Offline revealmap

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 682
Ja, das stimmt.

Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Für die Liebhaber vom bargeldlosen Zahlen heißt das: Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Quelle: https://www.derwesten.de/wirtschaft/endlich-gebuehr-beim-zahlen-mit-kreditkarte-wird-abgeschafft-id212991709.html

Antwort #2
am: 09. Januar 2018, 13:09:18

Offline GKB1970

  • Arkadaşlar!
  • Profil
  • ***
  • 697
Meine Reisen habe ich in den letzten Jahren immer über Kreditkarte bezahlt und noch nie Zuschläge bezahlt.
TUI-Goldkarte und Commerzbank.

Antwort #3
am: 09. Januar 2018, 14:03:32

Offline revealmap

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 682
Es gab bzw. gibt Unternehmen die für die Zahlung mit Kreditkarte noch eine Bearbeitungsgebühr verlangen bzw. verlangt haben. Dazu gehören aus dem Reisesektor z.B. die Lufthansa und die Deutsche Bahn. Letzere hat allerdings bereits vor einigen Wochen, zur Fahrplanumstellung am 10.12.2017, auf das Erheben der Gebühr verzichtet. Lufthansa stellt zum 10.01.2018 um.

Ab dem 13.01.2018 ist die Gebühr für Zahlungen mit den meisten Kreditkarten dann Geschichte.
Zu finden ist das alles im § 270a des BGB (gilt ab dem 13.01.2018):

Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. 2Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.
  :azn:

Aber Achtung. Ein Hintertürchen gibt es im Zusammenhang mit Kreditkarten wohl dennoch. Für nicht so verbreitete Kreditkarten (was immer das auch heißen mag), als Beispiel ist häufig die American Express-Karte genannt und Firmenkreditkarten können die Unternehmen auch weiterhin Gebühren verlangen. Gebühren wird es wohl auch noch für Zahlungen mit Paypal geben. Dies haben zumindest Lufthansa und die Deutsche Bahn so verlauten lassen.

Es heißt also nach wie vor:  Augen auf bei der Buchung.  :bozilei:

(der Büttel steht hier nur als Alternative zum "Klugscheisssmilie". Melanie, der fehlt!)



Antwort #4
am: 09. Januar 2018, 14:37:41

Offline cornelia

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1503
Bei uns können die Gebühren zurückverlangt werden.


Antwort #5
am: 09. Januar 2018, 14:39:44

Offline cornelia

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1503
eventuell könnt  Ihr auch über Eure Finanzdienstleister die Gebühren zurück verlangen :azn:

Antwort #6
am: 09. Januar 2018, 16:23:45

Offline Anette01

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 828
Ich denke eher das die Gebühren ja der Reiseveranstalter bekommt oder?
Wenn ich eine Reise z.Bsp. bei FTI buche und mit KK bezahle bekommen die auch die Kohle....

oder seh ich da jetzt was ganz falsch ?
LG Anette

Antwort #7
am: 09. Januar 2018, 19:58:17

Antwort #8
am: 09. Januar 2018, 20:02:21

Offline revealmap

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 682
Die Gebühr wurde bislang vom Reiseveranstalter bzw. dem Zahlungsempfänger vereinnahmt. Wie bereits erwähnt ist das ab dem 13.01.2018 in Deutschland weitestgehend vorbei.

Wie es sich in der Schweiz verhält kann ich nicht sagen.

Antwort #9
am: 09. Januar 2018, 20:13:40

Offline cornelia

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1503
Die Gebühr wurde bislang vom Reiseveranstalter bzw. dem Zahlungsempfänger vereinnahmt. Wie bereits erwähnt ist das ab dem 13.01.2018 in Deutschland weitestgehend vorbei.

Wie es sich in der Schweiz verhält kann ich nicht sagen.

Ja, war bei uns auch so. Hier in der Schweiz kann man sich an den Kreditkartensteller wenden, als Kunde bekommt man das Geld von der KK zurück diese verrechnet es dem Händler weiter. Das WEKO meint, so werden die Händler gezwungen die Gebühren abzuschaffen. Da ja auch für die Händler gar keine Gebühren mehr anfallen.

Antwort #10
am: 09. Januar 2018, 20:24:01

Offline revealmap

  • Arkadaşlar!
  • ***
  • 682
Das wird in Deutschland nicht der Fall sein. Die Aussteller der Kreditkarten werden nach wie vor Gebühren von den Händlern verlangen und diese können Sie vom Kunden direkt bei der Zahlung nicht mehr einfordern. Die Handelsverbände gehen davon aus, dass dadurch die Gebühren auf alle Kunden umgelegt werden.