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Autor Thema: Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer  (Gelesen 2058 mal)

7 Antworten am Keine Urlaubsfreude im Einzelzimmer
am: 24. Februar 2008, 09:24:48

Barbara06

  • Gast
Wird ein Urlauber-Ehepaar statt in den gewünschten und bestätigten je einem Doppel- in zwei halb so großen Einzelzimmern untergebracht, so kann es eine Reisepreisminderung um 25 Prozent verlangen. Da die Reise durch die falsche Belegung, die nicht behoben werden konnte, "erheblich beeinträchtigt" wurde (ein gemeinsames Schlafen in den Einzelbetten war nicht möglich), steht den Eheleuten außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Vom Landgericht Duisburg zuerkannt wurden 22 Euro pro Person und Urlaubstag für die gesamte Reisezeit (Az.: 4 O 526/05).

wob WOG., wob 

Antwort #1
am: 24. Februar 2008, 09:35:27

Offline Ute13

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hätten die nicht eigentlich den Einzelzimmerzuschlag nachzahlen müssen  :ironie:

Antwort #2
am: 24. Februar 2008, 09:54:41

Manu

  • Gast
Vor allem kommt dann auch noch die frage auf: zu dir, oder zu mir?
:D

Antwort #3
am: 24. Februar 2008, 10:17:29

Offline Ute13

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mich hätte ja schon mal das Alter interessiert, dann hätte man entscheiden können, ob das wirklich "erheblich beeinträchtigt" war.  ;D

Antwort #4
am: 24. Februar 2008, 10:27:53

Manu

  • Gast
wahrscheinlich waren sie eh froh darüber und kohle gabs dafür auch noch  ;D

Antwort #5
am: 29. Februar 2008, 01:33:25

Belek

  • Gast
Wahrscheinlich hat "Er" dem Hotelier noch Bakschisch angedeihen lassen ...  ;D

Antwort #6
am: 29. Februar 2008, 08:17:12

Offline TC Melanie

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #7
am: 29. Februar 2008, 10:21:04

Mapprechts

  • Gast
Ich fände das auch nicht so schlimm.... zwei Wochen schnarchfreie Zone. Das wäre dann wirklich Urlaub. Gut, wenn ich dafür auch noch Geld bekäme..... muß der Richter ja nicht wissen.... Aber ich würde es genießen....

LG
Birgit