Pauschalreise: Urlauber hatten Ferien auf den Kanaren gebucht und erst bei Reiseantritt erfahren, dass sie sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug (auf Teneriffa) zwischenübernachten mussten. Die Nacht auf dem Rückflug betraf die Silvesternacht. Der Veranstalter argumentierte, er habe im "separaten Infoteil" darauf hingewiesen. Weil diese außergewöhnliche Gestaltung der Reise, gerade bei einem Kurztrip, aber eine "derartige Relevanz" hat, dass es nicht genügt, sie im Katalog mit dem Hinweis zu verstecken "Weitere Informationen finden Sie im separaten Infoteil", musste der Veranstalter 1200 Euro erstatten. (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/24 S 82/07). wob
Quelle : Welt online