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29.03.2008
Berlin (dpa/tmn) Für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gibt es keine Fristen. Üblicherweise wird sie zwar bei der Buchung mit abgeschlossen - aber auch direkt vor Antritt einer Reise können Touristen eine Police erwerben, wenn sie das für sinnvoll erachten.
Darauf weist Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Demnach entscheiden Touristen selbst, wie lange sie einen Abschluss hinauszögern. Ob ein Abschluss kurz vor Abflug noch sinnvoll ist, liege dann im eigenen Ermessen.
Einschränkungen gibt es allerdings bei den Leistungen, wenn der späte Abschluss mit Kalkül erfolgt: «Wer ein spürbares Leiden oder eine Krankheit hat und dann noch eine Versicherung abschließt, der begeht einen Betrug», sagte Rüter de Escobar. Wenn dieser in der Prüfung durch das Versicherungsunternehmen auffliegt, fließt seitens des Unternehmens kein Geld. Dasselbe gelte für einen Reiserücktritt aufgrund eines Todesfalls in der Verwandtschaft: Ist zum Beispiel die Großmutter schon tot, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnlos. Wer dennoch so vorgeht und dann die Übernahme von Stornokosten einfordert, betrügt die Versicherung.
http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php?template=fnp2_news_serviceline_detail&id=4421132 selam, ağabey