Hallo !
So einfach ist es für Ryan-air denn doch nicht.
Geltende intern. Reiserechtsbestimmungen u. Gesetze der jeweiligen Länder,und Urteile derselben, kann eine Gesellschaft nicht einfach ignorieren,
ohne mit Sanktionen zu rechnen.
Dieses Urteil wurde vom OLG Koblenz gefällt, und das Land Rhl.-Pfalz ist zuständig für den Flughafen "Hahn", und befugt über Landerechte und weitere
sanktionelle Massnahmen zu entscheiden.
Da überlegt es sich auch eine Gesellschaft wie R-A 2mal,--- Fraport als Mitbetreiber sind die nämlich schon lange ein Dorn im Auge.
selam, ağabey
