Hallo !, hier zu klagen,-- darauf müsste ich erst mal kommen.
Frankfurt/Oldenburg (dpa/tmn) Passagiere können nicht die Fluggesellschaft haftbar machen, wenn sie sich im Warteraum vor dem Abflug verletzen und während des Flugs eine Blutvergiftung auftritt.
Besteht ein Fluggast darauf, trotz der Verletzung an Bord zu gehen, handelt er auf eigene Gefahr. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 32 C 1895/07-48) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.
http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php?template=fnp2_news_serviceline_detail&id=4437450 ...eigene Schuld, gleich versorgen.. , ağabey