Wird eine Imbiss-Mitarbeiterin mit einem Döner beworfen und "blöde Kuh" genannt, kann sie von dem Kunden, dem der Döner nicht geschmeckt hat, kein Schmerzensgeld verlangen.
Die Richter am Amtsgericht München sahen in dem Wurf des Döners keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre und sprachen der Klägerin kein Schmerzengeld zu (AG München 154 C 26660/07).
Quelle: express.de
Trotzdem, liebe Kinder (und Erwachsene!): Bitte nicht nachmachen!!! (schon gar nicht in der Türkei) :
