Kündigt ein Reiseveranstalter eine geplante Reise, weil der Zweck der Tour nicht mehr zu erreichen ist, so handelt es sich um "höhere Gewalt". Das hat zur Folge, dass sich Reiseveranstalter und Reisender die dadurch anfallenden
Stornokosten je zur Hälfte teilen. Hier ging es um eine Jagdreise nach Sibirien, wo den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben sein sollte, "garantiert" Braunbären zu schießen. Unvorhergesehen wurde aber die Jagdsaison in Russland zum geplanten Zeitpunkt "ohne sachlichen Grund" nicht eröffnet. Der Veranstalter hatte für die stornierten Flüge 147 Euro aufzuwenden, der Anteil des Kunden betrage 73,50 Euro, so das Landgericht Mönchengladbach. (Aktenzeichen: 4 S 64/06)
Quelle : Tagesspiegel.de
Das ist ja mal wieder bein Ding: Wieso muss hier der Kunde auch einen Teil der Stornokosten übernehmen????
