Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlenKöln - Das Landgericht Köln hat in einem Urteil gegen die Lufthansa die Möglichkeiten der Airlines zur Umgehung einer Ausgleichszahlung nach Flugausfällen und - verspätungen deutlich eingeschränkt. Das Urteil korrigiert damit gleichzeitig eine Fehleinschätzung des Luftfahrtbundesamtes. Das berichtet das WDR-Wirtschaftsmagazin "markt" am Montag, 21.00 Uhr.
In dem geschilderten Fall hatte die Lufthansa nach einem Flugausfall eine Ausgleichszahlung verweigert, die den Fluggästen nach einer EU-Verordnung seit 2005 zusteht. Der Ausfall des Fluges wurde mit einem Defekt an der Notbeleuchtung begründet. Dies sei ein sicherheitsrelevanter und unvorhersehbarer Defekt, was die Fluggesellschaft ihrer Einschätzung nach von der Zahlungsverpflichtung entbinde, argumentierte die Lufthansa. Der Fluggast hingegen - selbst Luftfahrtexperte - sah das anders, klagte vor Gericht und düpierte dort die Lufthansa wie auch die Aufsichtsbehörde
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Quelle:touristikpresse.net