Ein Urlauber-Ehepaar muss sich nicht damit zufrieden geben, statt im gebuchten Fünf-Sterne-Hotel in einem 16 qm-Zimmer eines anderen Etablissements untergebracht zu werden, zumal dann, wenn es sich nicht "am Ort" befindet.Hier kam hinzu, dass das Zimmer auch Schimmel angesetzt hatte. Die Türkei-Reisenden hielten all diese Mängel für nicht vertretbar, klagten auf Preisminderung und erhielten vom Amtsgericht Frankfurt am Main 60 Prozent des Reisepreises nachträglich erstattet. (AZ: 30 C 3774/06-24)
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