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Autor Thema: Warteliste  (Gelesen 1354 mal)

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am: 18. Mai 2008, 03:53:28

Barbara06

  • Gast
Warteliste: Vergibt eine Fluggesellschaft Plätze in einer Maschine, in der für eine Reisegruppe von 35 Personen Sitze für den Weiterflug reserviert sind, die aber 15 Minuten verspätet ankommen, hat sie denjenigen, die deshalb nicht mehr mitgenommen werden können, den Aufwand für Ersatzflüge zu erstatten. In diesem Fall handelte es sich um einen Betrag von mehr als 14 000 Euro.

Das Unternehmen kann nicht argumentieren, die Reiseleiterin hätte auf die Verspätung telefonisch aufmerksam machen müssen, weil es sich bei den "fehlenden Passagieren" nicht um Einzelpersonen handelte, sondern um eine große Gruppe, so dass es zwingend geboten gewesen wäre, sich vor der Vergabe der (vermeintlich frei gewordenen) Plätze selbst zu erkundigen, worauf die Verspätung zurückzuführen sei. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 2/19 O 349/05). wob


Quelle  Welt


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