Reiseveranstalter erstattet 75 Euro
Über einen Gutschein für entgangene Urlaubserholung freuen sich Gertrud Holz und Jürgen Reinhardt.
Rostock - Völlig platt kamen zwei KURIER-Leser im Hotel an. Der Hinflug hatte sich um Stunden verspätet, Warte-Tortur statt Erholung.
Für Jürgen Reinhardt (67) und Gertrud Holz (66) war’s eine Qual: Sie hatten auf dem Flugplatz in Frankfurt/Main sage und schreibe acht Stunden lang auf ihren Ferienflieger warten müssen. Jürgen Reinhard: "Statt um 15.20 Uhr starteten wir um 23.30 Uhr nach Dubai." Erst morgens um 8.30 Uhr waren sie im Hotel. "Der erste Urlaubstag war hin!"
Grund für die Verspätung waren Bauarbeiten an der Landebahn, erklärte die Fluggesellschaft Condor. 45 Euro zahlte sie als Entschädigung. Begründung: Bei einer verspäteten Ankunft am Zielort, die über vier Stunden hinausgeht, wird im Reiserecht eine Minderung von 5 Prozent eines Tagessatzes (Gesamtreisepreis ohne Versicherung: Reisedauer) anerkannt.
Das reichte dem Paar nicht. "Wir hatten in der Nacht keine Minute geschlafen. Im Hotel angekommen, fielen wir erst mal in die Betten, der erste Urlaubstag war hin."
Und richtig; So eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses begründet einen Entschädigungsanspruch, erklärte Silvia Schattenkirchner, Juristin beim ADAC, dem KURIER.
Dem mochte sich auch der Reiseveranstalter Thomas Cook nicht verschließen. Sprecherin Nina Kreke: "Wir wollen die Kunden nicht verlieren. Deshalb stellen wir ihnen aus Kulanz einen Reisegutschein in Höhe von 75 Euro zur Verfügung. Es tut uns leid, dass auf- grund der Anstrengung der erste Urlaubstag nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnte."
Berliner Kurier, 22.05.2008