Düsseldorf/München (dpa/tmn) - Ein Reisevertrag darf fristlos gekündigt werden, wenn dem Kunden beim Abflug statt der gebuchten ersten Klasse nur die Economy Class angeboten wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Außerdem steht dem Kunden nach Auffassung des Gerichts in einem solchen Fall eine Entschädigung «wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit» zu (Az. 12 U 39/07). Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf das Urteil.
Die Richter gaben dabei der Klage eines Touristen statt. Der Mann hatte für eine Urlaubsreise in die Karibik die «First Comfort Class» gebucht. Beim Abflug wollte ihn die Fluggesellschaft auf die Economy Class verweisen. Der Kläger trat deshalb die Reise nicht an und verlangte stattdessen die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung. Das Gericht gab ihm in beiden Punkten Recht. Dem Kläger sei es auch nicht zumutbar gewesen, auf das Angebot des Veranstalters einzugehen und von einem anderen Flughafen aus in der gebuchten Klasse die Reise anzutreten.
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