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Autor Thema: Auch später als einen Monat reklamieren - aber dann “unverzüglich“  (Gelesen 2763 mal)

7 Antworten am Auch später als einen Monat reklamieren - aber dann “unverzüglich“
am: 03. Oktober 2008, 06:22:24

Barbara06

  • Gast
Ersatzansprüche von Reisenden gegenüber einem Veranstalter können ausnahmsweise auch noch nach Ablauf der regelmäßig gültigen Frist für die Reklamation (die einen Monat beträgt) geltend gemacht werden, wenn der Reisende "ohne eigenes Verschulden" an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden ist und er danach die Ansprüche "unverzüglich" anmeldet.

In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf erlitt eine Urlauberin während einer Schiffskreuzfahrt durch Ungezieferbisse in ihrer Kabine Hautverletzungen. Dass Insektenstiche der Grund für ihre Beschwerden waren, wurde ihr erst durch eine ärztliche Diagnose in der Heimat "bewusst". Zwar hielt das Gericht der Frau zugute, dass sie wegen der späten Entdeckung der Krankheitsursache keine Schuld an der Nichteinhaltung der Frist habe. Allerdings habe sie darüber hinaus ihre Ansprüche nach Bekanntwerden nicht "unverzüglich" angemeldet. Dafür setzt das Gericht eine Frist von maximal 14 Tagen, die sie - wie sich aus den Krankenakten und ärztlichen Zeugenberichten ergab - überschritten hatte. Die Frau ging leer aus. (AZ: 1 U 254/05)

Quelle

Antwort #1
am: 03. Oktober 2008, 09:02:13

Offline Arkadas

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  • 7682
Lustig die Reaktion von ITS auf meine Anfrage bezüglich unseres Umzuges aus dem RD ins Royal Wings wegen der Renovierungsarbeiten im Januar wo das Hotel eine Woche zu macht!

Ich habe denen geschrieben, dass ich denke, dass ITS für die Mühen dieses Umzuges für die letzten 5 Tage des Urlaubs in ein anderes Hotel in eine andere Stadt ( in die wir gar nicht wollten!!! ) Sich sicherlich ne Entschädigung einfallen lässt....

Ich hatte so daran gedacht, dass man uns einen Wellnessgutschein oder so einen Ausflug gibt.

Nix da meinten die , ich könnte ja nach der Reise reklamieren!!!!

Servicewüste Deutschland! Aber warte mal nach dem Urlaub ... da wird es teuerer!

Interessant ist es aber, das andere Reisegesellschaften ihre Kunden noch nicht benachrichtigt haben! Freunde die im Januar ins RD fahren, haben noch keinen Bescheid!

Zur Info: Das Royal Dragon schließt vom 10. - 17.01.09 wegen Arbeiten an der Klimaanlage! Wir müssen die letzten 5 Tage unseres Urlaubs ins Royal Wings in Lara umziehen!

Werner

Antwort #2
am: 03. Oktober 2008, 20:02:13

Offline Arkadas

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  • 7682
Zitat aus den AGBs des RV ITS:

Zitat
Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt.

Quelle: http://www.rewe-touristik.com/offen/agb/index-its.php#agb4

Die Benachrichtigung ging über das Reisebüro, erreichte uns entsprechend später - außerdem war nicht klar genug formuliert ob die den ganzen Urlaub umgestrickt hatten oder nur die letzten 5 Tage!. Natürlich gab es die Option der Umbuchung bzw. des kostenlosen Rücktritts! Doch wir wollten bewusst halt nicht nach Lara. Es gab 2 Tage der heißesten Reaktionen daheim, bis wir den Umzug akzeptiert haben.

Aber es gab einen Vertrag, der teilweise schon bezahlt war und ne klare Aussage (kein Lara) beinhaltete - und ein Hotel in Side hat man gar nicht erst angeboten!

Und muss ich Euch Frauen erklären, wie schön das ist dann in Lara ist, wenn man die restlichen Tage aus dem Koffer leben muss? Denn wieder alles einzuräumen ist für 5 Tage kaum sinnvoll! Und alles wieder komplett umbuchen war schon aus anderen Gründen nicht ratsam. Freunde von uns kommen zum gleichen Zeitraum und haben sich an uns orientiert! Und wir hatten, ob der 8 Wochen, schon im Vorfeld Probleme genug!

Werner

Antwort #3
am: 03. Oktober 2008, 20:26:49

Offline sally

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 ;D Und muss ich Euch Frauen erklären, wie schön das ist dann in Lara ist, wenn man die restlichen Tage aus dem Koffer leben muss?

 :tja: :tja: also ich hätte da kein Problem mit - ich packe irgendwann aus oder auch nur teilweise,je nachdem ,wie ich Zeit hab  ;D ;D
 :ciao: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊

Antwort #4
am: 03. Oktober 2008, 20:41:40

Offline TC Melanie

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Werner ist doch selbst schuld, dass er sich die Umbuchung nach Lara gefallen lässt. Wenn mir das passiert wäre, und es hätte mir nicht gepasst, dann hätte ich nö gesagt. Falls Rewe/ITS dann wirklich keine Alternative in der großen Side-Region gehabt hätte, und ich hätte eine Aversion gegen Lara, dann hätte ich notfalls aufs RD verzichtet und auf Rewe gleich mit.  :klo:
rüüüüüüüüüüchtüg  thumbsup

;D Und muss ich Euch Frauen erklären, wie schön das ist dann in Lara ist, wenn man die restlichen Tage aus dem Koffer leben muss?

 :tja: :tja: also ich hätte da kein Problem mit - ich packe irgendwann aus oder auch nur teilweise,je nachdem ,wie ich Zeit hab  ;D ;D
 :ciao: sally

eben! werner komm doch mal mit mir 4 wochen auf rundereise mit dem auto mit, dann weisst du was koffer ein und auspacken ist........nu stell dich mal nicht so jungfräulich an  schicki
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #5
am: 04. Oktober 2008, 13:31:31

Offline Arkadas

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Hätte mich ja auch gewundert wenn das so durchgegangen wäre!

Ich kann aus dem Koffer leben - aber meine Mutter nicht! Der geht dieser Umzug schon jetzt auf die Nerven! Und ich habe keine Aversion gegen Lara! Wir wollten nur aus gutem Grund nicht dorthin sondern in die Region Side!

Das RD war nach einer langen Suche das erwünschte Hotel und die komplette Reise oder den Veranstalter in Frage zu stellen wollten wir nicht - wer weiß was dann raus gekommen wäre.

Werner

Antwort #6
am: 04. Oktober 2008, 14:51:38

alevesitken

  • Gast
das kommt ja auch davon weil Royal Wings und RD zu dem selben Unternehmen gehört;da muss ja sozusagen RD nicht für das andere Hotel für die Umbuchung ,Gebühren bezahlen ;) da hat ja ITS davon viel :coolman:

Antwort #7
am: 04. Oktober 2008, 15:09:59

Offline Arkadas

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  • 7682
Dass die beiden Hotels zur selben Firma gehören, war schon bekannt. Sie liegen aber ärgerlicherweise 50 km auseinander. Zudem hat der Kunde ein Hotel der Luxusklasse gebucht und keine Bingo-Reise türkische Riviera, wo man ihn beliebig von Restplatz zu Restplatz schieben kann.

So isses!  ;D

Gut, unser Werner wird seine Gründe haben, warum er sich und seiner alten Mutter das Bäumchen-wechsel-dich-Spiel zumuten lässt. Ich hätte auf das RD gepfiffen und in ein anderes schönes Hotel umgebucht, in dem ich den gesamten Zeitraum hätte bleiben können.

Es waren gute Gründe und wir wollten unbedingt das RD erleben!!!

Werner