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Autor Thema: Rücktransport zu Unrecht verweigert: Schmerzensgeld für Urlauber  (Gelesen 1547 mal)

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am: 12. Oktober 2008, 07:31:56

Barbara06

  • Gast
Lehnt eine Reise-Krankenversicherung zu Unrecht einen Rücktransport aus dem Ausland ab, können die Betroffenen ein Schmerzensgeld verlangen. So sprach das Landgericht München einem Betroffenen 2000 Euro Schmerzensgeld zu. Zu diesem Thema schreibt die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Der Deutsche machte in den USA Urlaub und erkrankte an hohem Fieber und Reizhusten. Zwar konnte er eine Versicherung zur Transportfähigkeit vorlegen, doch die Reise-Krankenversicherung verweigerte die Rückholung nach Deutschland. Begründet wurde dies damit, dass sich der Mann, der unter HIV litt, eine Lungenentzündung einfangen könne. So sei ein Transport "medizinisch nicht vertretbar". Jedoch konnte das Unternehmen vor Gericht nicht deutlich machen, wie sie zu dieser Einschätzung gekommen war.
 
"In seinem ohnehin bereits stark angeschlagenen Gesundheitszustand [musste der Kläger] erhebliche zusätzliche Schmerzen und Belastungen auf sich nehmen" als er die Rückreise auf eigene Faust unternahm, so die Richter.

Des Weiteren musste der Erkrankte sich um sein Gepäck kümmern, lange in den Warteschlangen stehen und seinen Mietwagen in den USA auf eigene Kosten abschleppen lassen, weil er aufgrund der Krankheit nicht mehr in der Lage war zu fahren.
 
In Anbetracht all dieser Umstände befand das Gericht, dass das Verhalten der Versicherung unzulässig sei und ordnete ein Schmerzensgeld an.

Quelle


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