Fluggesellschaften können Passagiere stehen lassen, wenn diese einen Rückflug nicht vertragsgemäß bestätigen. Das musste ein Reisender auf der griechischen Insel Kos erfahren. Er hätte Âeinige Tage vor dem Termin anrufen und seine Flugnummer durchgeben müssen. Das tat er nicht und wurde mit seiner Frau am Abflugtag auf der Insel zurückgelassen. Schadenersatz für seinen selbstbezahlten Flug eine Woche später und zusätzliche Kosten für die Unterkunft bekam das Paar nicht (Landgericht Hannover, Az. 1 S 19/08).
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