Wird einem Kunden beim Abflug statt der gebuchten ersten Klasse nur die Economy Class angeboten, darf dieser den Reisevertrag fristlos kündigen. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 12 U 39/07). Im vorliegenden Fall hatte der Reisende für eine Urlaubsreise in die Karibik die "First Comfort Class" gebucht. Beim Abflug verwies man ihn auf die Economy Class. Der Kunde trat die Reise daraufhin nicht an und verlangte die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und zusätzlich noch eine Entschädigung wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit.
Die Richter schlossen sich seiner Sicht an. Dem Reisenden sei es außerdem auch nicht zuzumuten gewesen, auf das Angebot des Reiseveranstalters einzugehen und den Flug von einem anderen Flughafen aus in der gebuchten Klasse anzutreten.(TIP)(dec)
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