Bei Verspätungen und Zwischenfällen gehen Fluglinien und Veranstalter lieber vor Gericht, als zu entschädigen. Adrian K. hätte wohl nicht gedacht, dass seine Neckermann-Pauschalreise so beginnen würde. Mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern flog er Weihnachten 2007 nach Brasilien.
Auf dem Transfer vom Flughafen zum Hotel wurde der Bus von einer brutalen Bande überfallen, die Gäste wurden bis auf die Unterwäsche entkleidet und ausgeraubt. Adrian K. entschied, den Urlaub trotzdem zu machen.
Am nächsten Tag gab man der Familie Geld und genau eine Stunde Zeit, um Kleidung und sonst Notwendiges zu kaufen.
Ein paar Tage später, man hatte noch mehr Bedarf an Kleidung, sagte der Neckermann-Vertreter, die K.s müssten selbst ein Taxi zum Einkaufszentrum nehmen und sich Geld aus Europa schicken lassen.
Nach dem Urlaub bot Neckermann außergerichtlich 500 Euro als Entschädigung, Adrian K. lehnte ab und klagte. Das Landgericht Frankfurt am Main (Az: 2-19 O 105/08) sprach ihm weder Entschädigung noch Reisepreisminderung zu, weil es den Überfall als "allgemeines Lebensrisiko" wertete, für das der Veranstalter nicht haften muss.
Solch krasse Fälle mögen die Ausnahme sein - doch unter den Millionen Reisen, die die Deutschen jährlich unternehmen, sind nicht wenige, bei denen manches schiefläuft.
Wie Reiseveranstalter und Fluggesellschaften darauf reagieren, kann man häufig nicht unbedingt als professionell und kulant, sondern eher als arrogant bezeichnen. Statt sich moralisch verpflichtet zu fühlen, berufen sich die meisten Reiseveranstalter schlicht auf Gesetze, wenn es Probleme gibt.
Gerade bei Flügen kommen sehr oft lange Verspätungen oder gar Annullierungen vor. Täglich verspäten sich allein innerhalb der Europäischen Union rund 6000 Flüge, ein Viertel des Gesamtaufkommens, rund 400 Flüge werden annulliert.
