Schimmel im Bad und eine Kopfwunde: Wegen ihres verpatzten Traumurlaubs in einem Vier-Sterne-Hotel in Ägypten zog ein Münchner Ehepaar vor Gericht.Tauchen, Golf, Wellness - Ägyptens Badeort Sharm El-Sheikh gilt vielen Ferienreisenden als erste Adresse für entspannte Ferien. Doch für ein Münchner Paar waren die Tage in einem Vier-Sterne-Hotel keineswegs die schönste Zeit des Jahres: Zum "All Inclusive"-Paket gehörten Bauchschmerzen, Ekel und eine Kopfwunde. Vom ihrem Münchner Reiseveranstalter wollten die beiden deshalb alle Kosten erstattet haben und verlangten auch Schmerzensgeld.
Die Schilderung, wie es in dem Vier-Sterne-Hotel zugegangen sein soll, klingt drastisch: Da ist die Rede von schmuddeligen Verhältnissen und von Schimmel, dessen Sporen durch die Klimaanlage im Zimmer verteilt worden seien. Das Essen sei teilweise verdorben gewesen, das habe zu einer Magen-Darm-Infektion geführt.
Zudem sei der Mann morgens im Bad durch eine plötzlich herabfallende Deckenplatte am Kopf verletzt worden. Er habe ein Schädeltrauma erlitten und sei sieben Wochen krankgeschrieben gewesen. Die Forderung des Paars belief sich auf gut 6000 Euro.
Jens Rasmussen, Anwalt des beklagten Reiseveranstalters, fragte jedoch in der Verhandlung vor dem Landgericht MünchenI, warum sich jemand mit solch einer Kopfverletzung lediglich vom Hotelarzt ambulant behandeln lasse und dann eine Woche weiter Urlaub machen könne. Es gebe auch keine anderweitigen Beschwerden aus diesem Hotel, und die Reiseleitung sei angewiesen, regelmäßig alles zu kontrollieren.
Der Anwalt der unzufriedenen Urlauber legte dem Gericht nun ein knapp gehaltenes Attest vor, dass der Mann gar einen Riss in der Schädeldecke erlitten habe. Als Polizeibeamter in einer Einsatzhundertschaft sei er glaubwürdig.