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Autor Thema: Notlandung in Köln  (Gelesen 3722 mal)

17 Antworten am Notlandung in Köln
am: 21. Dezember 2008, 16:34:26

kedi

  • Gast
Köln/Bonn
Nach zehn Minuten wieder gelandetErstellt 21.12.08, 11:51h, aktualisiert 21.12.08, 14:30h

Am Flughafen Köln/Bonn musste Samstagabend eine Passagiermaschine der türkischen Airline Pegasus nach nur zehn Minuten in der Luft wieder landen. Die Maschine hatte beim Start mit dem Heck am Boden aufgesetzt.

 
Die Boeing 737 sollte gestern nach Antalya fliegen, musste jedoch nach zehn Minuten bereits wieder notlanden. Für die 188 Passagiere war es ein kurzer Ausflug in die Luft: Am Samstagabend musste eine Maschine des Typs Boeing 737 der türkischen Airline Pegasus nach zehn Minuten erneut den Köln-Bonner Flughafen anfliegen und landen. Das Flugzeug, das um 19.20 Uhr von Köln/Bonn nach Antalya fliegen sollte, hatte beim Start mit dem Heck am Boden aufgesetzt. Grund für diesen so genannten "tail strike" - sprich Schwanzschlag - ist ein zu frühes Hochziehen der Maschine. Passagiere berichteten, ein Geräusch gehört zu haben, das sie jedoch für normal hielten. Zehn Minuten nachdem die Boeing abgehoben hatte, kam die Durchsage des Piloten, dass die Maschine zum Köln-Bonner Flughafen zurückfliegen müsse. "Techniker und ein Experte vom Luftfahrtbundesamt haben das Heck der Boeing sicherheitshalber untersucht, konnten jedoch keinerlei Mängel oder Beschädigungen feststellen" erklärte Herr Römer, Pressesprecher des Flughafens Köln/Bonn. Nachdem die Fachkräfte ein Sicherheitrisiko ausschließen konnten, startete die Maschine schließlich um 1 Uhr nachts erneut mit sämtlichen Passagieren Richtung Antalya. (EB)


Quelle

Antwort #1
am: 21. Dezember 2008, 16:41:31

kedi

  • Gast
Abflug um 1 Uhr in der Nacht? Da würde ich den Reisepreis um den  Wert eines Tages mindern.  :hieb:

Wer käme dann dafür auf? Die Airline oder der RV? :tja:

Antwort #2
am: 21. Dezember 2008, 17:15:13

Barbara06

  • Gast
Ich weiss auch nicht ob ich in die gleiche Maschine wieder eingestiegen wäre.... :o :o

Antwort #3
am: 21. Dezember 2008, 17:37:58

Offline TC Melanie

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ich wäre da nicht mehr eingestiegen, auch in keine andere maschine. mein bedarf wäre für tage gedeckt gewesen  werni
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #4
am: 21. Dezember 2008, 18:32:39

Offline Ute13

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Abflug um 1 Uhr in der Nacht? Da würde ich den Reisepreis um den  Wert eines Tages mindern.  :hieb:

an den Gedanken einer Reisepreisminderung hätte ich ganz sicher nicht gedacht, im Gegenteil, wenn ich überhaupt in diese Maschine gestiegen wäre, dann wäre ich nur glücklich heil gelandet zu sein .


Antwort #5
am: 21. Dezember 2008, 21:23:21

Offline Sina

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Wer käme dann dafür auf? Die Airline oder der RV? :tja:

Erstmal der Reiseveranstalter - und der holt sich das Geld dann in aller Regel vom Verursacher (in dem Fall von der Airline) wieder. Wer sich nach dem Abenteuer auf einen neuen Abflugversuch einlässt, müßte in jedem Fall die anteiligen Kosten für einen Hoteltag erstattet bekommen. Wer allerdings nach dem Schock dankend auf einen neuen Versuch verzichtet und Weihnachten lieber in Deutschland verbringen möchte, hat einen Anspruch auf eine gebührenfreie Stornierung - d. h., er bleibt daheim, storniert und bekommt den vollen Reisepreis erstattet. Schließlich kann der Hinflug nicht am vertraglich vereinbarten Datum durchgeführt werden. Denkbar ist angesichts der besonderen Umständen auch ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch. Bei einigen Notlandungen wurde er schon Gästen zugesprochen. Aber das waren immer Einzelfallentscheidungen vor Gericht, insofern ist da kein Pauschalurteil möglich.

Antwort #6
am: 22. Dezember 2008, 04:26:16

Barbara06

  • Gast
Schock-Start! Pilot vergrault Urlauber

Beim Start setzt der hintere Teil des Flugzeugs auf der Landebahn auf. Der Flieger musste zurück zum Flughafen - zehn der Passagiere stiegen nicht wieder ein.

Es sollte der Start in den ersehnten Urlaub werden. Doch für Familie W. endete die Reise am Flughafen Köln/Bonn. Der Pilot legte einen Krach-Start hin, musste nach dem Abheben noch mal landen. Passagiere geschockt.
Eine Woche Sonne, Strand, Fünf-Sterne-Hotel. Gut gelaunt saßen Monika (54), Heinz-Willi (58) und Sohn Stefan (27) in der Boeing 737/800 von Pegasus Airlines ins türkische Antalya. Flug PGT390 rollte verspätet gegen 19.50 Uhr in Köln/Bonn zum Abflug los. Die Maschine hob ab.

Plötzlich machte es: Rummss!

"Wir hörten einen Wahnsinnsknall, wurden komplett durchgeschüttelt", erzählt Stefan. Totenstille unter den rund 180 Passagieren. Kinder begannen zu schreien, Passagiere übergaben sich.

Dann endlich die Durchsage des Kapitäns: "Wir haben ein technisches Problem, müssen zurück zum Flughafen." Eine Dreiviertelstunde später sind sie in Köln/Bonn gelandet.

Der Pilot hatte beim Starten einen sogenannten "Tailstrike" (engl. für Heckschlag) hingelegt. "So nennt man es, wenn das Flugzeug-Heck unbeabsichtigt den Boden berührt", so Flughafen-Sprecher Walter Römer. "Die Maschine ist zu steil hochgezogen." Pegasus Airlines war am Sonntag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Vorschriftsmäßig landete der Flieger wieder, wurde untersucht. Die Passagiere mussten raus, Feuerwehr und Krankenwagen rückten an. Keine Verletzten. Nur Blechschaden am Heck. Gegen 1 Uhr hob die Maschine wieder ab. Mit ca. zehn Passagieren weniger, die sich nicht mehr trauten. Die W.s fuhren lieber heim nach Düren. "Wir waren kreidebleich, wären nicht noch mal in diesen Flieger gestiegen." Sie haben über 2000 Euro für den Urlaub bezahlt. Das Geld wollen sie sich jetzt wiederholen. Notfalls mit dem Anwalt.


Quelle


Zumindest sind 10 Passagiere nicht wieder eingestiegen......

Antwort #7
am: 22. Dezember 2008, 07:02:35

Offline Ute13

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Zitat
Zumindest sind 10 Passagiere nicht wieder eingestiegen......

hätten diese 10 Passagiere eigentlich auch Anspruch auf einen späteren Flug ???

Antwort #8
am: 22. Dezember 2008, 07:02:56

Offline TC Melanie

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ich hab mal ne umfrage rangehängt!
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Antwort #9
am: 22. Dezember 2008, 07:05:29

Barbara06

  • Gast
Zitat
Zumindest sind 10 Passagiere nicht wieder eingestiegen......

hätten diese 10 Passagiere eigentlich auch Anspruch auf einen späteren Flug ???

Ute ich glaube auf den späteren Flug kommt es nicht an-denn den hätten sie ja haben können....
die Frage ist ob sie anspruch auf ne andere Maschine gehabt hätten.... :-\ :-\

Antwort #10
am: 22. Dezember 2008, 07:14:29

Offline Ute13

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Zitat
Zumindest sind 10 Passagiere nicht wieder eingestiegen......

hätten diese 10 Passagiere eigentlich auch Anspruch auf einen späteren Flug ???

Ute ich glaube auf den späteren Flug kommt es nicht an-denn den hätten sie ja haben können....
die Frage ist ob sie anspruch auf ne andere Maschine gehabt hätten.... :-\ :-\


 ;D ;D ;D ;D na das meinte ich doch liebe Babs  :D

Antwort #11
am: 22. Dezember 2008, 07:16:50

Offline TC Melanie

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ich bin mir in diesem fall nicht wirklich sicher, ob oder nicht  :-\ ich denke, sina kennt sich damit besser aus!
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Antwort #12
am: 22. Dezember 2008, 07:22:52

Barbara06

  • Gast
ein ähnliches Urteil hierzu :

Ein zweimalige erforderliche Zwischenlandung wegen eines technischen Defektes ist mehr als ärgerlich. Aber nach Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 20a C 596/98) sind auch zwei Zwischenlandungen nicht ausreichend, um auf ein anderes Flugzeug umzusteigen und dem Veranstalter die Kosten hierfür aufzubürden.
Ein technischer Defekt an einem Flugzeug gehört danach zum allgemeinen Lebensrisiko.

Quelle : finanztip




Antwort #13
am: 22. Dezember 2008, 07:28:21

suse

  • Gast
Guten Morgen!

Ein technischer Defekt an einem Flugzeug gehört danach zum allgemeinen Lebensrisiko.

Wie bitte ??
Der darf also mit defekten Landeklappen usw. fliegen und wenn die Kiste abstürzt hat man einfach Pech gehabt?? :o :o
Unglaublich !!

Gruss suse

Antwort #14
am: 22. Dezember 2008, 07:40:10

Offline TC Melanie

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hmmm, so dachte ich eigentlich auch, aber wenn es so geht:
Wer allerdings nach dem Schock dankend auf einen neuen Versuch verzichtet und Weihnachten lieber in Deutschland verbringen möchte, hat einen Anspruch auf eine gebührenfreie Stornierung - d. h., er bleibt daheim, storniert und bekommt den vollen Reisepreis erstattet.
warum nicht auch anspruch auf eine andere maschine?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!