Mit zu wenig Handtüchern oder Bettwäsche müssen sich Gäste nicht zufriedengeben. Der Reisepreis kann gemindert werden, wenn ein Hotelzimmer nicht genügend davon hat.Mit diesem Grundsatzurteil hat eine Kölner Amtsrichterin in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einer vierköpfigen Familie 180 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Familie hatte für einen 14-tägigen Urlaub auf der spanischen Ferieninsel Fuerteventura 3618 Euro bezahlt.
Das ihnen am Anreisetag zugewiesene Hotelzimmer hatten die Urlauber wegen eines "fauligen und feuchten Geruchs" abgelehnt. Ein zweites Zimmer schien ihnen akzeptabel, nur war dieses Appartement lediglich für drei Personen ausgestattet. Das Quartett hatte sich daraufhin die Bettwäsche und Handtücher entsprechend teilen müssen. Die ursprünglich erhobene Klage von 70 Prozent des Reisepreises hatte die Amtsrichterin allerdings als "unbegründet" zurückgewiesen. (Az.: 133 C 570/07)
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