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Autor Thema: Schadenersatz bei defekter Klimaanlage  (Gelesen 1128 mal)

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am: 02. Januar 2009, 15:48:12

Barbara06

  • Gast
Funktioniert die Klimaanlage während des Ferienaufenthalts nicht, können Urlauber Schadensansprüche gegen das Hotel geltend machen.

Wer in besonders warme Länder reist, der möchte vor allem die Sonne und das Meer genießen können. Allerdings muss es auch möglich sein, sich in der Unterkunft bei moderaten Temperaturen zu erholen. Urlauber in den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa sind angesichts der dort herrschenden tropischen Temperaturen im Hotel auf eine Klimaanlage angewiesen. Funktioniert sie nicht, so berechtigt dies zum Schadenersatz. Mit dieser Begründung hat das Kölner Amtsgericht in einer am Freitag veröffentlichten Grundsatzentscheidung einem Ehepaar rund 700 Euro zugesprochen.

Die beiden Urlauber hatten für einen 14-tägigen Aufenthalt im Emirat Dubai im Jahre 2006 mit Halbpension 3490 Euro bezahlt. Während des gesamten Aufenthaltes funktionierte allerdings ihre Klimaanlage nicht. Außerdem roch es modrig, der Duschvorhang im Bad fehlte und an den Wänden befanden sich Schimmelflecken. Der Ausfall der Klimaanlage war nach Überzeugung des Gerichts die "noch am schwersten wiegende Beeinträchtigung". Die Richterin hielt eine 20-prozentige Minderung des Reisepreises für "angemessen und ausgeglichen" und gab dem Ehepaar damit teilweise recht. Dieses hatte in seiner Klage 3608 Euro Rückzahlung gefordert. (Az.: 133 C 168/07)

[url=http://Wer in besonders warme Länder reist, der möchte vor allem die Sonne und das Meer genießen können. Allerdings muss es auch möglich sein, sich in der Unterkunft bei moderaten Temperaturen zu erholen. Urlauber in den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa sind angesichts der dort herrschenden tropischen Temperaturen im Hotel auf eine Klimaanlage angewiesen. Funktioniert sie nicht, so berechtigt dies zum Schadenersatz. Mit dieser Begründung hat das Kölner Amtsgericht in einer am Freitag veröffentlichten Grundsatzentscheidung einem Ehepaar rund 700 Euro zugesprochen.

Die beiden Urlauber hatten für einen 14-tägigen Aufenthalt im Emirat Dubai im Jahre 2006 mit Halbpension 3490 Euro bezahlt. Während des gesamten Aufenthaltes funktionierte allerdings ihre Klimaanlage nicht. Außerdem roch es modrig, der Duschvorhang im Bad fehlte und an den Wänden befanden sich Schimmelflecken. Der Ausfall der Klimaanlage war nach Überzeugung des Gerichts die "noch am schwersten wiegende Beeinträchtigung". Die Richterin hielt eine 20-prozentige Minderung des Reisepreises für "angemessen und ausgeglichen" und gab dem Ehepaar damit teilweise recht. Dieses hatte in seiner Klage 3608 Euro Rückzahlung gefordert.


Quelle : Focus


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