09. Mai 2025, 19:16:39

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: beibehaltungsgenehmigung!  (Gelesen 15932 mal)

Antwort #15
am: 21. Januar 2009, 20:09:58

Offline sally

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 ;) ich hab Oktober ne Deutsche kennengelernt die im Hotel,Wellness-bereich arbeitet und unten lebt
sie erklärte mir,dass Deutsche nicht auf der Straße arbeiten dürfen ,sondern nur innerhalb Hotelanlagen  :tja: :tja:
da sie 9 Monate am Stück dort war,geh ich davon aus,sie hat Aufenthaltsgenehmigung  :kleingedrucktes:
 :ciao: sally
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Antwort #16
am: 21. Januar 2009, 20:13:37

Offline TC Melanie

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von was träumst du denn in der nacht? die sind alle schwarz! wenn die zabita wieder mal kontrollieren kommt, verschwinden sie alle schnell, oder nehmen zumindest ihre namensschilder ab, dass sie aussehen wie normale touristen! arbeitserlaubnis haben die, die mit türken verheiratet sind oder eigentum vor ort haben (was aber auch schon nicht einfach ist angesichts der wahnsinns bürokratie) andere nicht, weil sie sie nicht bekommen, ganz einfach!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #17
am: 21. Januar 2009, 20:26:25

Offline sally

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 :hexe: die gleichen Probleme haben Clubanlagen wie Aldiana oder Robinson,wo Deutsche Sportkurse abhalten  :pfeif: :pfeif:
obwohl die dafür keine Kohle bekommen sondern nur den Hotelaufenthalt und Flug  :o:
 :ciao: sally
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Antwort #18
am: 21. Januar 2009, 20:49:18

schuetzeengel

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@Melanie!Ja du hast recht genau so ist es!!Die meisten arbeiten schwarz!!
Das wurde mir auch schon angeboten!Aber ich habe eine chance!Die wollen alle Reiki in ihrem Programm aufnehme.
Viele Masseure kennen es zwar ,aber es kann keiner!!

@Sally Die war bestimmt schwarz!

@Melanie
Das türksiche gesätz sagt das deutsche 2 jahre nicht arbeiten dürfen in der türkei und müßen entweder 5000€euro bar habe auf dem Konto oder eine Imobilie oder mit einem Türken verheiratet,sonst hat man keine chance für eine Aufenthaltsgenehmigung!
Glaubt mir ich habe mich gut informiert.Und da seid einem Jahr schon immer wieder von neuem!Ich haber keine 5000€.Sonst würde ich mir meine Arbeitserlaubnis in Ankara beim Arbeitsministerium selber kaufen!Soviel kostet es nähmlich für eine Deutsche!!3000€ Und der Abreitgeben muß alls Papaiere Notariell Beglaubigen lassen.Dann muß er den Umsatz offen angeben und die Adressen von seinen Mitarbeitern.Und das für eine Deutsche !!Das macht keiner also muß ich mir meine Papiere selber besorgen!!
Also ohne Geld auch kein Ikamet!Ja ich weiß was man in  der Türeki verdient!
Es sind Hotels in Gündogdu,und Evrenseki!!
sschuetzeengel :ciao:

Antwort #19
am: 21. Januar 2009, 20:55:15

Offline sally

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na immerhin weißt,du ,wie die Orte geschrieben werden  :ironie:
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Antwort #20
am: 21. Januar 2009, 20:59:35

Offline Floh

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meine Arbeitserlaubnis in Ankara beim Arbeitsministerium selber kaufen


sorry  :klatsch: :klatsch: :klatsch:  schön wäre es wenn man mit 5000€ sich so etwas erkaufen könnte .

Das türksiche gesätz
sagt : seit fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei haben und einen Beruf haben und den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen bestreiten können.

Die wollen alle Reiki in ihrem Programm aufnehme.
Viele Masseure kennen es zwar ,aber es kann keiner!!


Die haben das schon ob sie es auch können ist ne andere Frage .......................also nimm lieber mal deine rosarote Brille ab damit du die Realität besser sehen kannst .

Nix für Ungut

Floh

PS. Du kannst uns ruhig glauben ..............du hast ja  fast die gleichen Antworten auch bei C. bekommen.
http://www.razyboard.com/system/user_tomtom35.html
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http://www.tierheim-oezdere.de


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Antwort #21
am: 21. Januar 2009, 21:12:11

Offline Reni

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@Melanie
Das türksiche gesätz sagt das deutsche 2 jahre nicht arbeiten dürfen in der türkei und müßen entweder 5000€euro bar habe auf dem Konto oder eine Imobilie oder mit einem Türken verheiratet,sonst hat man keine chance für eine Aufenthaltsgenehmigung!
Glaubt mir ich habe mich gut informiert.Und da seid einem Jahr schon immer wieder von neuem!Ich haber keine 5000€.Sonst würde ich mir meine Arbeitserlaubnis in Ankara beim Arbeitsministerium selber kaufen!Soviel kostet es nähmlich für eine Deutsche!!3000€ Und der Abreitgeben muß alls Papaiere Notariell Beglaubigen lassen.Dann muß er den Umsatz offen angeben und die Adressen von seinen Mitarbeitern.Und das für eine Deutsche !!Das macht keiner also muß ich mir meine Papiere selber besorgen!!


Kann man das irgendwo nachlesen??? Aus welcher Quelle stammt das denn?

Gruß Reni

Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #22
am: 21. Januar 2009, 21:14:10

Offline sally

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 ;D reni,google mal nach Das türksiche gesätz
wenn du fündig wirst,spendier ich nen Raki  :kuss:
 :tricky: sally
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Antwort #23
am: 21. Januar 2009, 21:14:25

Offline TC Melanie

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Zitat
Sonst würde ich mir meine Arbeitserlaubnis in Ankara beim Arbeitsministerium selber kaufen!Soviel kostet es nähmlich für eine Deutsche!!
seit wann kann man sich das kaufen  :o

Zitat
Das türksiche gesätz sagt das deutsche 2 jahre nicht arbeiten dürfen in der türkei und müßen entweder 5000€euro bar habe auf dem Konto oder eine Imobilie oder mit einem Türken verheiratet,sonst hat man keine chance für eine Aufenthaltsgenehmigung!
das sind doch 2 verschiedene schuhe, oder? wenn eine firma heute hergeht und sagt aufgrund deiner qualifikation, ist es zwingend notwendig dich und nur dich einzustellen, dass kein türke dafür taugt, dann kriegst du die arbeitserlaubnis auch! das dauert zwar alles seinen bürokratischen weg, aber das hat mit den "man darf 2 jahre nicht arbeiten" nichts zu tun! die aufenthaltsgenehmigung ist ne ganz andere sache.

Zitat
Glaubt mir ich habe mich gut informiert.Und da seid einem Jahr schon immer wieder von neuem!
scheinbar nicht, denn das alles ist völlig wirres zeug was du da erzählst!  :-\

Zitat
der Abreitgeben muß alls Papaiere Notariell Beglaubigen lassen.Dann muß er den Umsatz offen angeben und die Adressen von seinen Mitarbeitern.Und das für eine Deutsche !!Das macht keiner also muß ich mir meine Papiere selber besorgen!!
das ist doch alles unseriös! auf sowas willst du dich einlassen. wenn ein arbeitgeber ernsthaft an dir interessiert ist, dann kümmert er sich in der regel darum. mir scheint eher, du bist eine von den 1000en mädchen, die jahr für jahr sich überall aufdrängen in dem glauben die wollen mich! vergiss es!
die reden solange schön mit dir, solange da nix fix ist. machst du ernst, sieht die welt anders aus!

Zitat
Ja ich weiß was man in  der Türeki verdient!
Zitat
Ich haber keine 5000€.
mädchen, aufwachen  kling von was träumst du denn eigentlich??? mit welchen vorstellungen möchtest du denn da runter gehn???
das leben dort besteht nicht aus sonne strand und meer! das leben ist verdammt hart! vor allem wenn du kein geld in der tasche hast!
ich war selbst fast 6 jahre in side und ich weiss wovon ich rede! ich war allerdings finanziell abgesichert und mein mann verdiente für tr. verhältnisse damals mehr als gut! so war das alles kein problem! wenns beim geld schon los geht, bleib zuhause, da kommen noch viel mehr probleme auf dich zu! wir haben mehr als einmal für andere mädels geld gesammelt, weil die nach gescheiterten anläufen nicht mal mehr kohle für ein ticket nach hause hatten!
was zieht dich denn mit aller macht da runter?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #24
am: 21. Januar 2009, 21:28:02

schuetzeengel

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Hallo Floh!
Ich bin 39 jahre ,also kein kleines deutsches Dummchen die meint sie geht jetzt in die türkei und schon gehts los!Ich habe auch keine rosarote  Brille auf!Sonst würde ich nicht alle Gesätze kennen!
Ich habe schon Probe gearbeitet!
Und ich fahre alle paar Wochen runter!
Ich war in 15 Hotels schon und habe mit den Chefs geredet ,Habe 60 Hotels angeschrieben.Und 10 davon schreiben immer wieder das selbe!(da es zu kostspielig und aufwändig ist stellen wir keine Deutsche ein!!)Und ich kenne auch den Deutschen Lehrer der Reiki in die Türkei Gebracht hat und dort auch Seminare gibt .Aber nur im Norden der Türkei!!
Ich wurde auch schon gefragt ob ich türkische Masseure in der Türkei ausbilde ,bin aber nur Meisterin und keine Lehrerin!!
Sie bieten Reiki an ,aber es kann trotzdem keiner,ausser es macht eine Dame aus Thailand oder China !Da es ja von dort kommt!
Mit genug Geld kann man so vieles machen in der Türkei!!
Aber da ich es nicht habe ist es sowieso unwichtig!
Man muß 5 jahre in der Türkei leben um sich Selbstständig machen zu können !
und man bekommt  nur Aufenthaltsgenehmigung wenn man 5000€ bar am Konto hat,denn mit dem Geld muß man leben, da man als Deutsche ohne Hotel 2 jahre nicht arbeiten darf!
Ausser man ist mit einem Türken verheiratet.
und da ich keinen Askim möchte in der türkei fällt das auch flach!

Ausserdem ist es echt anstrengend hier!Ich wollte eigentlich nur wissen wie das mit der Beibehaltungsgenehmigung ist und schon muß man 2 Seiten Erklärungen abgeben!!
Danke für eure Tipps!
Die sicher alle gut gemeint sind,
jetzt bin ich informiert über ikamet und beibehaltungsgenehmigung!
Und doch werde ich werde ich einen Weg für mich finden!
Vielen dank!!
Schönen Abend
Schuetzeengel

Antwort #25
am: 21. Januar 2009, 21:32:22

Offline sally

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da es zu kostspielig und aufwändig ist stellen wir keine Deutsche ein!!

 :allah: :allah: gut erkannt  thumbsup
und @ all,sorry für den aufwä ndigen Rechtschreibfehler  :titanic: :titanic:
 :ciao: sally,die jetzt nen Schnaps braucht  ;D ;D
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Antwort #26
am: 21. Januar 2009, 21:40:50

kedi

  • Gast
........wir haben mehr als einmal für andere mädels geld gesammelt, weil die nach gescheiterten anläufen nicht mal mehr kohle für ein ticket nach hause hatten!
Oh ja, von dieser Sorte haben wir auch schon etliche in all den Jahren gesehen.
In Alannya ist uns eien Frau mir dem Rad quasi vor die Füße gefallen, alles flog in hohem Bogen aus ihren Korb, 2 Flaschen Efes hielt sie krampfhaft in den Händen fest. Ein paar Tage später haben wir sie am Strand gesehen. Eine Bekannte von uns klärte uns dann auf: Es war C. aus Deutschland, der Liebe wegen ganz nach Alanya übersiedelt, hat versucht dort zu arbeiten, irgendwann Prügel von ihrem Lover bezogen und alle Zähne rausgehauen bekommen. Andere dort lebende Deutsche und Touristen haben Geld gesammelt und ihr ein neues Gebiss spendiert. Sie hat viel Geld, und noch mehr jeglichen Halt und den Boden unter den Füßen verloren. Gelegentlich jobbt sie, bettelt...und trinkt.
Vielleicht ein sehr extremer Fall, aber mit Sicherheit keine Seltenheit an der Südküste.

Antwort #27
am: 21. Januar 2009, 21:44:48

schuetzeengel

  • Gast
nein, wenn ich die Beibehaltungsgehnemigung habe erlischt die Deutsche nicht!
Warum gehen alle nur wegen einem Askim in die Türkei??????????????????
Ich fühle mich eigentlich sehr wohl in dem Land!!
Ich war 6 Jahre mit einem Trüken in Deutschland verlobt !
Gott sei dank ist das vorbei!!
Seid 5 Jahren bin ich single, ich kenn also auch das Privatleben in der Türke!
Aber ich hab echt keine lust hier so weiter zu machen und mich blöd anmachen zu lassen.
Wenn man in einem Hotel arbeitet braucht man keine Geld für Essen und Wohnung ausgeben ,da fast alle mitarbeiter in Lojman wohnen!"
Ich suche jetzt noch ein paar seiten raus wo ihr nachlesen könnt über die Gesätze und damit schließe ich das Thema!Ich habe keine Lust mehr weiter zu diskutieren!!
Ich wollt nur ein paar Infos über staatsbürgerschaft!
Gute Nacht!
Schuetzeengel

Antwort #28
am: 21. Januar 2009, 21:45:54

schuetzeengel

  • Gast
Das neue Gesetz Nr. 4817 über Arbeitserlaubnisse der Auslaender wurde am 06.03.2003 im Amtsblatt Nr. 25040 veröffentlicht und tritt am 06. September 2003 in Kraft. Dieses Gesetz umfasst die in der Türkei selbstaendig und unselbstaendig arbeitenden Auslaender und Auslaender in der Ausbildung. Mit dem neuen Gesetz sind die Auslaender obligatorisch verpflichtet vor dem Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Es ist empfehlenswert für die rechtliche Beratung sich einem Rechtsanwalt oder Konsulate anzuwenden.

Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine Menge Papierarbeit erledigt werden, um hier arbeiten zu dürfen.

Die Arbeitsgenehmigung kann man von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium (Çalişma ve Sosyal Güvenlik Bakanliği) oder von den türkischen Konsulaten erhalten.

Erforderliche Dokumente:
- Genehmigung des türkischen Konsulates
- Pass
- Notariell beglaubigte Wohnsitzanmeldung
- Passfotos

Für die Genehmigung des Arbeitsministeriums werden weitere Dokumente verlangt. Dem Bewerber wird ein zweiseitiges Formular ausgehaendigt. Die verlangten zusaetzlichen Informationen müssen auf ein separates Papier mit Schreibmaschine oder mit Computer aufgeschrieben werden.

Das Antragsformular soll folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse des Arbeitsgebers (Firma), ob Fremdkapital oder nicht, Adresse des Bewerbers, Firmentaetigkeit, Umsatzinformationen, Ausfuhrumsatz des Vorjahres in USD, Gründungsdatum, Kapitaleinlage, Anzahl des türkischen Personals und Namen, Adressen und Nationalitaeten des auslaendischen Personals, die im Unternehmen arbeiten.
- Persönliche Angaben des Bewerbers
Passnummer, Name und Vorname, Namen der Eltern, Geburtsort und Datum, Familienstand, falls verheiratet, die Nationalitaet der Gattin/des Gatten.
- Ausstellungsdatum, Ort und genehmigende Behörde, falls vorher eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.
- Ehemaliger Firmenname, die Zeitdauer und Position der Beschaeftigung, Grund der Trennung
- Informationen über Ausbildung des Antragstellers.
- Absolvierte Schule.
- Adresse der Schule.
- Spezialisierungsfeld des Bewerbers.
- Adressen, Daten und Gründe, falls sich der Bewerber vorher in der Türkei aufgehalten hat.
- Namen, Adressen und Telefonnummern von Referenzpersonen oder Firmen.
- Titel des Bewerbers im Unternehmen.
- Beschaeftigungsdauer.
- Monatliches Gehalt des Bewerbers.
- Der Grund für die Besetzung der Position von einem Auslaender, anstatt einem türkischen Staatsangehörigen.
- Datum und Unterschrift des Antragsstellers, des Arbeitsgebers oder Firmenvertreters.

Dieser Antrag soll 4-fach ausgestellt und ausgereicht werden. Folgende Dokumente sollen dem Antragsformular zugefügt werden:
- Vom Notar oder türkischem Konsulat beglaubigte Passkopien des Antragstellers
- Von Fremdkapitalverwaltung beglaubigte Kapitalanlage, Investitionsbericht, Taetigkeitsbericht, Ausfuhrgenehmigung, Budget, Einkommenssteuererklaerung des Unternehmens.
- Bankbericht über das Ausfuhreinkommen des Vorjahres.
- Kopien von Schuldiplom, Empfehlungsbriefe usw.

Antwort #29
am: 21. Januar 2009, 21:47:25

Offline Floh

  • Uzmanlar....!
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Lojman

 thumbsup thumbsup  4 Leute auf Stockbetten,kein Privatleben usw usw na wenn du auf so etwas scharf bist dann mal los


Na da weisst du doch schon alles  thumbsup


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Anna-Maria 21.12.2001
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