Das neue Gesetz Nr. 4817 über Arbeitserlaubnisse der Auslaender wurde am 06.03.2003 im Amtsblatt Nr. 25040 veröffentlicht und tritt am 06. September 2003 in Kraft. Dieses Gesetz umfasst die in der Türkei selbstaendig und unselbstaendig arbeitenden Auslaender und Auslaender in der Ausbildung. Mit dem neuen Gesetz sind die Auslaender obligatorisch verpflichtet vor dem Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Es ist empfehlenswert für die rechtliche Beratung sich einem Rechtsanwalt oder Konsulate anzuwenden.
Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine Menge Papierarbeit erledigt werden, um hier arbeiten zu dürfen.
Die Arbeitsgenehmigung kann man von dem Arbeits- und Sozialversicherungsministerium (Çalişma ve Sosyal Güvenlik Bakanliği) oder von den türkischen Konsulaten erhalten.
Erforderliche Dokumente:
- Genehmigung des türkischen Konsulates
- Pass
- Notariell beglaubigte Wohnsitzanmeldung
- Passfotos
Für die Genehmigung des Arbeitsministeriums werden weitere Dokumente verlangt. Dem Bewerber wird ein zweiseitiges Formular ausgehaendigt. Die verlangten zusaetzlichen Informationen müssen auf ein separates Papier mit Schreibmaschine oder mit Computer aufgeschrieben werden.
Das Antragsformular soll folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse des Arbeitsgebers (Firma), ob Fremdkapital oder nicht, Adresse des Bewerbers, Firmentaetigkeit, Umsatzinformationen, Ausfuhrumsatz des Vorjahres in USD, Gründungsdatum, Kapitaleinlage, Anzahl des türkischen Personals und Namen, Adressen und Nationalitaeten des auslaendischen Personals, die im Unternehmen arbeiten.
- Persönliche Angaben des Bewerbers
Passnummer, Name und Vorname, Namen der Eltern, Geburtsort und Datum, Familienstand, falls verheiratet, die Nationalitaet der Gattin/des Gatten.
- Ausstellungsdatum, Ort und genehmigende Behörde, falls vorher eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde.
- Ehemaliger Firmenname, die Zeitdauer und Position der Beschaeftigung, Grund der Trennung
- Informationen über Ausbildung des Antragstellers.
- Absolvierte Schule.
- Adresse der Schule.
- Spezialisierungsfeld des Bewerbers.
- Adressen, Daten und Gründe, falls sich der Bewerber vorher in der Türkei aufgehalten hat.
- Namen, Adressen und Telefonnummern von Referenzpersonen oder Firmen.
- Titel des Bewerbers im Unternehmen.
- Beschaeftigungsdauer.
- Monatliches Gehalt des Bewerbers.
- Der Grund für die Besetzung der Position von einem Auslaender, anstatt einem türkischen Staatsangehörigen.
- Datum und Unterschrift des Antragsstellers, des Arbeitsgebers oder Firmenvertreters.
Dieser Antrag soll 4-fach ausgestellt und ausgereicht werden. Folgende Dokumente sollen dem Antragsformular zugefügt werden:
- Vom Notar oder türkischem Konsulat beglaubigte Passkopien des Antragstellers
- Von Fremdkapitalverwaltung beglaubigte Kapitalanlage, Investitionsbericht, Taetigkeitsbericht, Ausfuhrgenehmigung, Budget, Einkommenssteuererklaerung des Unternehmens.
- Bankbericht über das Ausfuhreinkommen des Vorjahres.
- Kopien von Schuldiplom, Empfehlungsbriefe usw.