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Autor Thema: Kaffeefahrt: Versprochen ist versprochen  (Gelesen 1202 mal)

1 Antworten am Kaffeefahrt: Versprochen ist versprochen
am: 02. Februar 2009, 15:18:28

Barbara06

  • Gast
Um möglichst viele Kunden auf seine Kaffeefahrt mitzunehmen, hat ein Anbieter mit Rubbellos-Gewinnen gelockt. Die muss er jetzt auch einlösen.

Wer mit einem Gewinnversprechen Kunden anlocken will, der muss dieses auch einhalten. Ein Kaffeefahrt-Anbieter hat mit nebulösen Gewinnversprechen gelockt und muss nun auch tatsächlich zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verurteilte jetzt das Unternehmen, einer Frau 1500 Euro zu überweisen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, war die Kundin in einem Werbeschreiben für die Kaffeefahrt als "nächste Rubbellos-Gewinnerin" angesprochen worden. Beigefügt war ein Scheckvordruck über 1500 Euro, der auf der Fahrt "durch eine originale Unterschrift seine Rechtsgültigkeit" erhalten werde. Nach Ansicht der Richterin war das eine Gewinnzusage.

Das Unternehmen hatte sich verteidigt, in dem Schreiben werde allein der Gewinn eines Rubbelloses mitgeteilt. Laut Gericht vermischte der Absender aber Bargeldgewinn und Rubbellos-Gewinn. Der genaue Verlauf der Gewinnverlosung bleibe im Dunkeln. Der durchschnittliche Leser verstehe, dass er nur noch mitfahren muss, damit der Scheck unterschrieben wird. Gegen das Urteil kann das Unternehmen am Landgericht Einspruch erheben. (AZ. 226 C 238/08).

Quelle : Focus

Antwort #1
am: 21. November 2011, 12:16:27

flight93

  • Gast
Solche Kaffeefahrten sollten verboten werden,dort werden die vorwiegend alten Leute nur abgezockt.