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Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 89144 mal)

408 Antworten am Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!
am: 06. Februar 2009, 08:26:15

Offline TC Melanie

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heute morgen trifft mich der schlag als ich ins büro kam  :titanic: ein berg mit faxen lag im gerät  plaque

buchungsnummer kjkjlkj2948912803 Kunde:kjkljlkj anfechtung wegen irrtums!

sehr geehrter herr jjlkjlkj
wir freuen uns, dass sie einen urlaub in die türkei bei der frosch touristik gmbh gebucht haben.

leider müssen wir ihnen mitteilen, dass uns bezüglich der von ihnen gebuchten reise hinsichtlich der preisausschreibung im EDV system ein irrtum unterlaufen ist, der bei uns am 05.02.09 bekannt wurde. aufgrund eines eingabefehlers wurde der reisepreis in der endabrechnung nicht richtig wiedergegeben. deshalb enthielt die ihnen zugesandte buchungsbestätigung vom 23.01.09 eine falsche, da viel zu niedrige preisangabe!

für diesen sachverhalt sieht das gesetz die möglichkeit der anfechtung des bestehenden vertrages vor. von diesem recht machen wir hiermit gebrauch und erklären die anfechtung unserer buchungsbestätigung vom 23.01.09. die anfechtung hat zur folge, dass der reisevertrag als von anfang an nicht geschlossen anzusehen ist.

wir bedauern diesen umstand sehr und entschuldigen uns vielmals für die ihnen dadurch entstandenen unannehmlichkeiten.

gerne bieten wir ihnen jedoch die reise zu dem regulären gesamtreisepreis in höhe von xxxx€, aus kulanz zum gesamtreisepreis von xxxx€ unter einbeziehung unserer reise-und zahlungsbedingungen an.

bitte teilen sie ihrem buchungsbüro bis spätestens 11.02.09 mit, ob sie die reise zu dem von uns angebotenen kulanzpreis akzeptieren.

für ihr verständnis dürfen wir uns bedanken und verbleiben
mit freundlichen grüssen
frosch touristik gmbh

i.a. xxxx
product service team


 :kotz:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #1
am: 06. Februar 2009, 08:35:32

Offline Reni

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sag blos, der Herr hat auch das Evren Beach gebucht ??

Kann uns das auch passieren????
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Antwort #2
am: 06. Februar 2009, 09:00:14

Barbara06

  • Gast
War das bei uns auch so???
Und wenn ja,was nu ????

 :wut: :wut: :wut:
die spinnen wohl !!

Antwort #3
am: 06. Februar 2009, 09:03:51

Offline Gitte

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Ja wie jetzt ? Das kann doch nicht wahr sein ????
Hat schon einer von Euch Post deswegen bekommen ???
Ich fasse das nicht !!!!

Gruß
Gitte

Antwort #4
am: 06. Februar 2009, 09:09:00

Offline Reni

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ne, bis jetzt nicht  :-\

Ich habe ja auch schon angezahlt. wie wäre es eigentlich im umgekehrten Fall....der Kunde hat sich mit dem Preis vertan, hat nicht richtig geguckt, darf er dann auch einfach zurücktreten ?????
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Antwort #5
am: 06. Februar 2009, 09:13:35

Offline TC Melanie

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das trifft euch alle  :'( die faxe sind alle wegen euch, ihr bekommt das per einschreiben mit der post!

hier ist das auch schon aktuell! edgar, was meinst du???
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Antwort #6
am: 06. Februar 2009, 09:25:46

Edgar

  • Gast
Das Thema hatten wir an anderer Stelle schon mal.

http://tuerkei-reiseinfo.de/index.php?topic=4080.0

Hier ist es genauso. Es handelt sich um einen einseitigen Kalkulationsirrtum, der entgegen der Behauptung von Frosch Touristik keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund darstellt!

Laßt Euch auf nichts ein und geht notfalls zum Anwalt.

P.S. Die Rechtsauskünfte der Hobbyjuristen bei HC, die ihr Halbwissen ergoogelt haben, sind haarsträubend. Bitte ignorieren!!!

Antwort #7
am: 06. Februar 2009, 10:00:43

Offline Reni

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Danke Edgar, wir werden das auch nicht so hinnehmen  :'(

ich hab da was bei HC gefunden:

Anwalt
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Antwort #8
am: 06. Februar 2009, 10:20:34

Offline Gitte

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Weiss denn schon jemand, wieviel Differenz dieser "Kalkulationsirrtum" ausmachen soll ?

Ich bin stinksauer,
Gruß
Gitte

Antwort #9
am: 06. Februar 2009, 10:26:11

Offline Hörnchen

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Man, das ist mir ja auch noch nie passiert. Ich brenne innerlich...Also ich sehe mich trotzdem im Flieger...für den Preis!!
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #10
am: 06. Februar 2009, 10:29:47

Offline Reni

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Weiss denn schon jemand, wieviel Differenz dieser "Kalkulationsirrtum" ausmachen soll ?

Ich bin stinksauer,
Gruß
Gitte

ne Gitte, wir wissen bis jetzt auch nicht mehr, als das was Melanie geschrieben hat.
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Antwort #11
am: 06. Februar 2009, 10:35:05

Offline Hörnchen

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Also bei HC hat man dieses Thema gestern abend schon diskutiert. Und so, wie ich das rauslese, könnte es sich hierbei auch um das EBR und den gleichen Veranstalter handeln.
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #12
am: 06. Februar 2009, 10:36:52

Offline TC Melanie

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Weiss denn schon jemand, wieviel Differenz dieser "Kalkulationsirrtum" ausmachen soll ?

Ich bin stinksauer,
Gruß
Gitte
ne Gitte, wir wissen bis jetzt auch nicht mehr, als das was Melanie geschrieben hat.
es dreht sich dabei um die doppelten summen wie gebucht! also einer hat z.b. nun einen reisepreis bei 2 pax für 998€ komplett gebucht, man bietet ihm das für 2222€ regulär, aber aufgrund kulanz wegen dem irrtum für 2022€ an!
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Antwort #13
am: 06. Februar 2009, 10:39:35

Offline kukisoft

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P.S. Die Rechtsauskünfte der Hobbyjuristen bei HC, die ihr Halbwissen ergoogelt haben, sind haarsträubend. Bitte ignorieren!!!
Guten Morgen,
habe es zwar auch nur "ergoogelt" aber inhaltlich deutungsfrei belegt es wohl einen zusätzlichen und nicht einmaligen FTI-Vorgang im Bezug auf "Irrtum".
Der Vorgang ist relativ neu aus Dezember 2008:
http://www.kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf
Evtl. hilft das weiter.

Gruss
Manfred

Antwort #14
am: 06. Februar 2009, 10:46:09

Offline Reni

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