24. November 2024, 01:06:25

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 95981 mal)

Antwort #150
am: 09. Februar 2009, 07:25:41

Offline Gitte

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Ja super, dann bekommen die einen richtigen Schwall an Briefen und Faxen.

ALso ich habe das an diese Carola Sperr, an Herrn Dietmar Gunz ( seines Zeichens Geschäftsführer ) per Mail geschickt und an diese addy aus dem Anfechtungsschreiben und per Einschreiben/Rückschein.....mehr geht ja wohl nicht !
Aber daß es anderen auch so geht, ist ja mehr als interessant, aber stand ja zu erwarten !

Gruß
Gitte

Antwort #151
am: 09. Februar 2009, 07:58:57

Offline Hörnchen

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Na bei HC brennt ja auch die Luft. Hat denn schon mal einer bei dem RA- Büro Rüger angerufen? Mich würde mal interessieren, was bei dem Dubai- Fall rausgekommen ist.
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #152
am: 09. Februar 2009, 08:10:00

melusa

  • Gast
Hallo,
heute Morgen war unser Anwalt bei mir im Büro, wegen einer anderen Sache.
Habe ihn über die Sachlage informiert, er hat alle Unterlagen mit genommen.
Sein Fachanwalt ruft mich nachher zurück, mal sehen was der sagt.

Gruß :yippieh:

Wolfgang

Antwort #153
am: 09. Februar 2009, 08:35:43

Barbara06

  • Gast
So Ihr Lieben,Antwort von Frau Sperr:


Sehr geehrte Frau Schmidt,
 
vielen Dank für Ihre Rücksendung, auf die wir gerne wie folgt Stellung nehmen:
 
Das Instrument der Anfechtung des Reisevertrages, was wir mit unserem Schreiben an Sie angewendet haben, ist bereits im Gesetz verankert und zwar in §119 BGB womit wir hier im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften handeln.
Aufgrund der von uns erfolgten Anfechtung ist der Reisevertrag als von Anfang an NICHTIG zu betrachten. Die Anlage eines falschen Datensatzes stellt keinen unbeachtlichen Motivirrtum dar, wenn es beim Anlegen der Daten zu einem Fehler kam, der sich unverändert in der Buchungsbestätigung fortgesetzt hat. Vertippt sich bei der manuellen Eingabe der Daten der die Daten eingebende Mitarbeiter versehentlich und wird aufgrund dieser (fehlerhaft eingegebenen) Daten dann die Buchungsbestätigung erstellt, ist dieser Fehler so zu behandeln, als ob sich der Mitarbeiter bei Erstellung der Buchungsbestätigung auf einer Schreibmaschine verschrieben hätte. Der Irrtum unterliegt daher den Regeln über den Erklärungsirrtum.

Es handelt sich folglich nicht um den Fall eines unbeachtlichen Motivirrtums, bei dem der Erklärende intern mit falschen Daten arbeitet und dann irrtümlich ein darauf basierendes Angebot abgibt, das diese fehlerhafte Kalkulationsdaten kombiniert, sondern um einen Erklärungsirrtum, für den das Gesetzt die Möglichkeit der Anfechtung vorsieht. Die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung wurde hier auch wirksam angefochten mit der Folge, dass diese Willenserklärung NICHTIG ist. Es fehlt deshalb an miteinander korrespondierenden Willenserklärungen und dmait am entsprechenden Reisevertragsabschluss. Mangels Reisevertrages sind wir nicht zur Leistungserbringung zu einem Preis von 431 Euro verpflichtet.

Gerne bieten wir Ihnen die Reise zu dem von uns genannten Kulanzpreis in Höhe von 774 Euro (statt regulär 839 Euro) an.

Wir bitten um Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i.A.Carola Sperr

Frosch Touristik GmbG

 

Antwort #154
am: 09. Februar 2009, 08:41:21

Offline TC Melanie

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So sieht's aus! Es geht um die Frage, ob der Reisepreis so exorbitant niedrig war, daß sich dem Kunden der Kalkulationsfehler von FTI förmlich aufdrängen mußte. Dann könnte es nämlich ggf. treuwidrig sein, sich auf den Irrtum zu berufen. Nun sind allerdings Eröffnungsangebote für neue Hotels keine Seltenheit, und auch andere Häuser werden mitunter zu Schnäppchenpreisen angeboten. Deshalb bitte auch vergleichbar günstige Angebote für andere 5*-Hotels im fraglichen Zeitraum heraussuchen.

Zitat
Es geht um die Frage, ob der Reisepreis so exorbitant niedrig war, daß sich dem Kunden der Kalkulationsfehler von FTI förmlich aufdrängen mußte.
das dachte ich anfangs, als hörnchen mit dem preis bei mir ankam auch! ich machte ihn auf die regulären preise aufmerksam! zudem das zuerst auch im bistro im arbeitssystem so auch gar nicht zu finden war!
einige pn wechsel hin und her......er meinte doch das gibts, ne freundin hätte auch so gebucht! das konnte ich mir ja nun nicht nachsagen lassen, dass es sowas nicht geben würde, also machte ich mich daran, FTI auf den kopf zu stellen und siehe da, nach 3 halben ewigkeiten fand ich die angebote ganz regulär im packaging! diese stellte ich ja auch am abend noch in den evren thread. da ich sämtliche varianten mehrfach und von allen dt. abflughäfen aus durchgespielt hatte, und es auch immer und immer wieder denselben preis anzeigte, war ich dann auch überzeugt, dass das ein reguläres angebot ist. wäre das ein fehler, würde es nich bei allen flughäfen diese preise anzeigen! 1 tag später, waren die preise sogar auch im bistro im arbeitssystem gelistet! zudem es solche preisknaller hin und wieder doch auch mal gibt. kann ja sein, dass sie einen sonderpreis auf ein bestimmtes kontingent ausgehandelt haben, und bei saisonende ist das auch nix aussergewöhnliches!
tagelange waren diese preise so buchbar, und es kann nicht sein, dass ein veranstalter über 3 wochen braucht um so einen gravierenden fehler zu bemerken! nach der buchung von babs, wurde ich auf einen schreibfehler aufmerksam und bat die reservierung sogar noch per mail mir diesen auszubessern, da per system keine namensänderungen möglich sind! auch dies wurde prompt erledigt! auch hier hätte denen das doch auffallen müssen, wenn sie die reservierung noch mal auf den tisch kriegen! oder auch, wenn sie ihre rechnungen generieren, oder?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #155
am: 09. Februar 2009, 08:49:57

Offline cornelia

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verhält es sich in diesem Fall nicht auch so wie in einem Laden??
Wenn die Verkäuferin verschlammpt hat den Aktionspreis am Gestell wegzunehmen, krieg ichs zum Aktionspreis!!

Also ich würde die Reise nur zum gebuchten Preis annehmen,oder kostenlos stornieren.

Ich drück euch die Daumen.

Antwort #156
am: 09. Februar 2009, 08:54:25

Offline Hörnchen

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verhält es sich in diesem Fall nicht auch so wie in einem Laden??
Wenn die Verkäuferin verschlammpt hat den Aktionspreis am Gestell wegzunehmen, krieg ichs zum Aktionspreis!!

Also ich würde die Reise nur zum gebuchten Preis annehmen,oder kostenlos stornieren.

Ich drück euch die Daumen.

Ist wohl nicht so. Das nennt sich dann Preisirrtum...glaube ich. Es kann ja auch mal sein, das sich Kinder einen Spaß erlauben und die Preisetiketten austauschen. Auch dann mußt du den Originalpreis zahlen
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #157
am: 09. Februar 2009, 09:00:50

Offline cornelia

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bei uns (Schweiz) ist das klar, der angeschriebene Preis zählt...
Ich kann nicht wissen wann die Aktion fertig ist. Und für die korrekte Beschriftung des Regals bin auch nicht ich zuständig, sondern die Verkäuferin.

Antwort #158
am: 09. Februar 2009, 09:02:33

Offline Reni

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Guten morgen,

ich habe das selbe Schreiben bekommen  >:(
Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #159
am: 09. Februar 2009, 09:07:01

Edgar

  • Gast
Nein, die Preisauszeichnung ist unerheblich und stellt noch kein Angebot dar. Der Kunde macht vielmehr ein Angebot, indem er die Ware zur Kasse bringt, und dieses Angebot bedarf noch der Annahme durch den Verkäufer. Bemerkt dieser, daß die Preisauszeichnung falsch ist, kommt kein Kaufvertrag zustande.

Aber der vorliegende Fall ist anders. Hier ist unstreitig ein Vertrag geschlossen worden, von dem sich FTI nun nachträglich lösen will.

Antwort #160
am: 09. Februar 2009, 09:13:48

Offline Reni

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Aber der vorliegende Fall ist anders. Hier ist unstreitig ein Vertrag geschlossen worden, von dem sich FTI nun nachträglich lösen will.

und gerade das wird ja in dem Schreiben bestritten.

Zitat aus dem heutigen Schreiben:

Mangels Reisevertrages sind wir nicht zur Leistungserbringung zu einem Preis von 499 Euro verpflichtet.


Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #161
am: 09. Februar 2009, 09:22:57

Edgar

  • Gast
Nein, es wird nicht bestritten, daß ein Reisevertrag geschlossen wurde, aber durch eine wirksame Anfechtung würde dieser rückwirkend aufgehoben werden.

Antwort #162
am: 09. Februar 2009, 09:44:38

Offline Hörnchen

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Jetzt trudeln die Antworten wohl nach und nach ein. Auch ich habe Post  yougotmail...natürlich mit gleichem Inhalt. Auf in die 2. Runde...
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #163
am: 09. Februar 2009, 10:02:30

Offline Rabi

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Hallo,

obwohl ich das Einschreiben von FTI noch nicht habe, wurde meine
Mail an FTI soeben beantwort. Inhalt wie bei allen anderen.

Gruß Walter

Antwort #164
am: 09. Februar 2009, 10:30:15

Edgar

  • Gast
Ein Reiseveranstalter kann den vereinbarten Reisepreis nicht wegen Irrtums anfechten, wenn er sich bei der Preiskalkulation geirrt oder verrechnet hat.

Quelle:
Landgericht Frankfurt am Main, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report 1988, S. 1331