24. November 2024, 03:37:32

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 95985 mal)

Antwort #180
am: 09. Februar 2009, 11:28:44

Offline Hörnchen

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Na klar. Buchungsnummer und vielleicht noch die Kundenummer, sonst können sie dich ja nicht zuordnen
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Antwort #181
am: 09. Februar 2009, 11:29:49

Kaefer

  • Gast
Mel soll ich das von heute zumailen, ich kann das einscannen, habe leider kein Fax

Antwort #182
am: 09. Februar 2009, 11:30:33

Offline Gitte

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LG Iris
iris, du hast den bösen brief doch auch bekommen! auf wann ist der datiert gewesen?
[/quote]


05.02.2009
[/quote]


Jo, wie bei allen, einfach mal ein Rundschreiben fertig machen und raus damit.....so arbeitet FTI.....

Gruß
Gitte

Antwort #183
am: 09. Februar 2009, 11:31:32

Barbara06

  • Gast
Einschreiben mit Rückschein  = 4,40 Euro !

Ich hab mich totgelacht....der bei der Post ist letztes Jahr auch mit FTI auf die Sch.... gefallen und hat gesagt:
Dieser Scheissverein hats nicht anders verdient...... ;D

Antwort #184
am: 09. Februar 2009, 11:32:58

Offline Gitte

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Hier meine Antwort :

Sehr geehrte Frau xxxxx,
 
vielen Dank für Ihre Mail, auf die wir gerne wie folgt Stellung nehmen möchten:
 
Das Instrument der Anfechtung des Reisevertrages, was wir mit unserem Schreiben an Sie angewendet haben, ist bereits im Gesetz verankert und zwar in §119 BGB womit wir hier im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften handeln.
Aufgrund der von uns erfolgten Anfechtung ist der Reisevertrag als von Anfang an NICHTIG zu betrachten. Die Anlage eines falschen Datensatzes stellt keinen unbeachtlichen Motivirrtum dar, wenn es beim Anlegen der Daten zu einem Fehler kam, der sich unverändert in der Buchungsbestätigung fortgesetzt hat. Vertippt sich bei der manuellen Eingabe der Daten der die Daten eingebende Mitarbeiter versehentlich und wird aufgrund dieser (fehlerhaft eingegebenen) Daten dann die Buchungsbestätigung erstellt, ist dieser Fehler so zu behandeln, als ob sich der Mitarbeiter bei Erstellung der Buchungsbestätigung auf einer Schreibmaschine verschrieben hätte. Der Irrtum unterliegt daher den Regeln über den Erklärungsirrtum.

Es handelt sich folglich nicht um den Fall eines unbeachtlichen Motivirrtums, bei dem der Erklärende intern mit falschen Daten arbeitet und dann irrtümlich ein darauf basierendes Angebot abgibt, das diese fehlerhafte Kalkulationsdaten kombiniert, sondern um einen Erklärungsirrtum, für den das Gesetzt die Möglichkeit der Anfechtung vorsieht. Die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung wurde hier auch wirksam angefochten mit der Folge, dass diese Willenserklärung NICHTIG ist. Es fehlt deshalb an miteinander korrespondierenden Willenserklärungen und dmait am entsprechenden Reisevertragsabschluss. Mangels Reisevertrages sind wir nicht zur Leistungserbringung zu einem Preis von 1.154 Euro verpflichtet.

Gerne können Sie die Reise zum von uns angebotenen Kulanzpreis von 2.178 Euro (statt regulär 2.378 Euro) buchen.

Wir bitten um Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i.A. Carola Sperr

Frosch Touristik GmbH

München

Antwort #185
am: 09. Februar 2009, 11:37:54

Offline Hörnchen

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Bei allen sogar die gleichen Schreibfehler drin...aber darin haben die ja Übung  ;D
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Antwort #186
am: 09. Februar 2009, 11:43:52

Kaefer

  • Gast
Wie kommen die eigentlich darauf es gebe keinen Reisevertrag??? Ich habe sogar 3!!!

Antwort #187
am: 09. Februar 2009, 11:45:46

Offline Hörnchen

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Antwort #188
am: 09. Februar 2009, 12:05:17

Offline Gitte

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So, der erweiterte Widerspruch in Sachen §174 BGB ist raus, wie verfahren wir nun weiter ? Macht das diese Anwaltskanzlei, oder wie ? Muss die jeder einzeln beauftragen, geht das über Dich, Melanie ???? Da dieser Herr Gunz ausgefuchst ist, ohne Ende und Mitinhaber von ichweißnichtwemalles ( Sonnenklar tv ), sollten wir wohl tatsächlich eine Sammelklage machen ?
Also, mein okay dazu ist da.....

Gruß
Gitte


Antwort #189
am: 09. Februar 2009, 12:07:03

Offline TC Melanie

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wer das nun im endeffekt macht, - keine ahnung. ihr müsst euch nur erst mal einig werden, wer wie was!
ich bin gerne bereit, das in eurem auftrag zu händeln, wenn es von euch keiner machen will!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #190
am: 09. Februar 2009, 12:10:15

Offline Rabi

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Hat denn FTI schon auf das letzte Fax von Melanie reagiert ??,

oder ist in München zur Zeit Fön ??

Gruß Walter

Antwort #191
am: 09. Februar 2009, 12:14:17

Offline TC Melanie

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nööööööö! auf die erste mail:
From: Fly away-Die Reiseagentur [mailto:reisepreisalarm@aol.com]
Sent: Friday, February 06, 2009 4:59 PM
To: Sperr, Carola (FTI Germany)
Subject: Betreff: FW: ihr fax vom 05.02.2009 anfechtung wegen irrtums...


hallo frau sperr,
kein problem! dann schicken ihnen die kunden das in eigenem namen!
sie baten mich allerdings ihnen bis 110209 meldung zu geben, mit welcher der angebotenen regelung die kunden einverstanden seien!
dies habe ich nach ausführlichster rücksprache mit den kunden, - die mich heute bei all den kunden den ganzen tag gekostet hat!!! nun mit der vorangegangenen mail getan!
wie gesagt, sie werden dieses schreiben dann eben separiert von jedem einzelnen der betroffenen kunden oder gleich von deren rechtsbeistand bekommen!
 
mfg
melanie bleuel
fly away-die reiseagentur
 
 
hab ich heute morgen diese antwort bekommen:
Von: Sperr, Carola (FTI Germany)
Datum: 09.02.2009 08:21:03
An: Fly away-Die Reiseagentur
Betreff: RE: Betreff: FW: ihr fax vom 05.02.2009 anfechtung wegen irrtums...
 
Sehr geehrte Frau Bleuel,
 
vielen Dank für Ihre Rücksendung.
Auch wir bedauern sehr, dass wir Sie von dieser Preisanfechtung unterrichten mussten.
Wir warten somit die Rückinfo der Kunden ab.
Vielen Dank und eine schöne Woche.
 
Mit freundlichen Grüßen
Carola Sperr
Frosch Touristik GmbH
München

und auf mein tiefergehendes schreiben.......man schweigt! auch die agenturbetreuung, die das auch bekommen hat, schweigt sich aus! noch funktioniert auch mein reservierungssystem von FTI, ich bin noch nicht gesperrt!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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Antwort #192
am: 09. Februar 2009, 12:21:16

Offline Bodo 2

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Hi
wer das nun im endeffekt macht, - keine ahnung. ihr müsst euch nur erst mal einig werden, wer wie was!
ich bin gerne bereit, das in eurem auftrag zu händeln, wenn es von euch keiner machen will!
Wir möchten zu den "Tagespreis" in das Hotel und sind
bereit uns einer Klage anzuschließen  :hieb:
bis zu einen Kostenbeitrag von 500 Euro
Grüße Bodo

Antwort #193
am: 09. Februar 2009, 12:23:51

Barbara06

  • Gast
Ich will auch den Tagespreis und zusätzlich Schmerzensgeld wegen seelischer Grausamkeit ! :ironie:

Na klar,ich will zu dem Tagespreis verreisen,habe Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung !

LG babs

Antwort #194
am: 09. Februar 2009, 12:29:03

Offline Hörnchen

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Mel...willst du die anderen, die bei dir über ebay gebucht haben, auch anschreiben und über die Klage unsererseits informieren?
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