23. November 2024, 00:25:45

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 95947 mal)

Antwort #30
am: 06. Februar 2009, 14:16:30

Offline Tom-Pit

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Hallo :peace:

Ein bischen neidisch war ich ja auch ,wenn ich daran denke was ich im September im KBR löhne.

Aber so sollte euer Urlaubsversuch nicht enden ! Ich drücke euch auch beide thumbsup.

Soetwas stinkt, aber warum muss Mel auch gleich auf einmal soooviel Buchungen vornehmen  :ironie:das hat die

Schlafmützen aufgeweckt, denke ich mal.Wie geschrieben drücke beide thumbsup thumbsup

LG Tom-Pit

Antwort #31
am: 06. Februar 2009, 14:17:03

Offline TC Melanie

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ich habe nun ein schreiben für den veranstalter aufgesetzt  werni allen von der misere betroffenen hab ich das per pn rübergeschickt  abrakadrabra
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #32
am: 06. Februar 2009, 14:20:01

Barbara06

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 :love: :love: :love: :love: DANKE Mel !

Ich wusste das wir uns auf Dich verlassen können und Du uns nicht im Regen stehen lässt !

Wenn das Schreiben nicht wirkt weiss ich auch nicht mehr.....

Klasse,vielen Dank für Deine Unterstützung ! :lieb: :lieb: :lieb:

LG babs

Antwort #33
am: 06. Februar 2009, 14:22:58

Offline TC Melanie

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muss Mel auch gleich auf einmal soooviel Buchungen vornehmen, :ironie: das hat die

Schlafmützen aufgeweckt, denke ich mal.
das denke ich auch tom-pit! ich hab an dem tag ja nix anderes mehr gemacht, abends kurz vor 12 hab ich das erste mal an dem tag was gegessen......am nächsten morgen gings gleich munter weiter........im ebay hatte ich es drin, das haben andere kollegen dann vielleicht auch gesehen und das wühlen angefangen.......auf einmal peng haben sie gesehen, was da abgeht!  :titanic:

babs, nix zu danken! ich helfe immer, wenn es mir möglich ist! nur möchte ich gleich noch dazu sagen. wenn dies nun nicht so endet, wie ich das gerne hätte, müsst ihr das selbst in die hand nehmen, da ich eine rechtsberatung im engeren sinne nicht ausüben darf! ich unterstütze euch natürlich immer, aber weitere schritte in eurem namen, darf ich selbst nicht gehen!
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Antwort #34
am: 06. Februar 2009, 14:25:03

Barbara06

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Ja ist doch klar !

So ist endlich meine Rechtschutzversicherung mal dran-hab mich schon gefragt wofür ich die habe..... ;D :P ;)

Antwort #35
am: 06. Februar 2009, 14:57:16

Offline Reni

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Danke Melanie ! :love: :love:

finde echt klasse von Dir, wie Du Dich einsetzt  :love: :love:

Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #36
am: 06. Februar 2009, 14:59:37

Offline Hörnchen

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Kann ich mich nur anschließen. Bleibt nur zu hoffen, das FTI die Gehirnwindungen einschaltet und einlenkt. Ansonsten kann es noch recht lustig werden.
Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #37
am: 06. Februar 2009, 15:02:07

Offline kukisoft

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Nochmals Info zum "Kalkulationsfehler" - das sollte euch allen Mut machen - ich drücke die Daumen. :vielglück:

FTI Reisen  mit falsch angelegtem Datensatz - Berechtigt Fehler in eigener Datenbank zum Rücktritt?

Die aktuelle Rechtssprechung und Kommentierung liest sich hierzu noch eindeutiger: Der Veranstalter muss seine Hausaufgaben erledigen, bevor er eine Reisebestätigung versendet und der Vertrag damit zustande kommt. Der Bundesgerichtshof vertritt gar die Ansicht, ein Kalkulationsirrtum berechtige selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger ihn erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat (MueKo/Kramer, BGB, 5. Auflage 2006 § 119 Rn. 124; BGHZ 139, 177 ff.).
http://www.kanzlei-rueger.de/12.html
Gruss
Manfred

Antwort #38
am: 06. Februar 2009, 15:19:11

Offline Rabi

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Danke Melanie.

Was wäre mit der Reiserücktrittsversicherung, die man ja auch extern abgeschlossen hat ??

Gruß Rabi

Antwort #39
am: 06. Februar 2009, 15:24:08

Offline TC Melanie

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hallo rabi,
nein, die reiserücktrittskostenversicherung springt in solchen fällen nicht ein!
wenn diese nun aufgrund einer angebotenen kostenlosen stornierung hinfällig werden würde, würde ich sie dem veranstalter in rechnung stellen!
lg
melanie
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #40
am: 06. Februar 2009, 15:24:53

Offline Tom-Pit

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Ich bin's noch mal,

Finde das was Kukisoft gefunden hat sehr interessant, demnach hat der Veranstalter keine Chance seinen
Preis nach oben zu korrigieren, meine bescheidene Meinung.

Tom-Pit, der beide Daumen drückt thumbsup thumbsup

Antwort #41
am: 06. Februar 2009, 15:44:40

Edgar

  • Gast
Man darf gespannt sein, ob FTI einlenkt. Die Rechtslage ist m.E. eindeutig. Indes dürfte der durch den Kalkulationsfehler entstandene Schaden für FTI in die Zigtausende gehen, und da könnte man sich auch dafür entscheiden, es drauf ankommen zu lassen, in der Hoffnung, daß viele die Anfechtung akzeptieren (zB weil sie die gequirlte Scheiße bei HC gelesen haben  bOEs) oder mangels Rechtsschutzversicherung eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

Antwort #42
am: 06. Februar 2009, 15:45:40

Barbara06

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Also ganz ehrlich:

Mich regt das so dermassen auf,das glaubt ihr gar nicht !!
Hab mir jetzt erstmal nen Baileys genehmigt !

Das ist ja alles schon fast kriminell !!
Vergleich : Ich bestelle mir ein neues Auto,ist im Angebot für 10.000,- Euro !
Liefertermin ist 6 Monate später.Ich zahle 2000,- Euro an.
Der Autohändler bestätigt mir schriftlich den Kauf,führt Fabrikat,Liefertermin und Kaufpreis,Höhe der Anzahlung usw. noch einmal genau auf !

Prima,ich freue mich ! Hab ich mal ein Schnäppchen gemacht und das Tagesangebot genutzt.

14 Tage später merkt der Händler: Uuuuups,das Auto haben an dem Tag ja 40 Leute gekauft !Da war ich wohl zu billig.Informiere ich doch mal alle das der Preis so nicht gestimmt hat und trete vom Vertrag zurück bzw. biete es den Kunden für 15.000,- an.einige werden es schon zu dem Preis nehmen !

Also bitte,wo sind wir denn wenn jeder alles und jederzeit widerrufen kann??

So gehts ja nun nicht !  :wut: :wut: :wut:

LG Babs

Antwort #43
am: 06. Februar 2009, 15:52:23

Kaefer

  • Gast
Oje was muss ich da lesen??? :'( :'( Das darf doch nicht wahr sein, jetzt glaubt man ein mal im Leben ein Schnäppchen gemacht zu haben und dann April, April.

Jetzt ist bei das blöde wir haben gar keine Rechtschutzversicherung, seid Ihr so lieb und sagt uns was ihr macht: Sammelklage??? Wir stehen jetzt wirklich betröpfelt da und wissen echt nicht was machen :-X >:(
da ist 100% einen Sauerei dabei, ich fahre gleich aus der Haut...... :wut: :motz:
Gestern habe ich eine 2. Reisebestätigung bekommen das der Betrag mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

LG Iris

Antwort #44
am: 06. Februar 2009, 15:55:59

Offline kukisoft

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Man darf gespannt sein, ob FTI einlenkt. Die Rechtslage ist m.E. eindeutig. Indes dürfte der durch den Kalkulationsfehler entstandene Schaden für FTI in die Zigtausende gehen, und da könnte man sich auch dafür entscheiden, es drauf ankommen zu lassen, in der Hoffnung, daß viele die Anfechtung akzeptieren (zB weil sie die gequirlte Scheiße bei HC gelesen haben  bOEs) oder mangels Rechtsschutzversicherung eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.

Mir scheint es auch so zu sein, dass man es darauf ankommen lassen wird.
Es ist einerseits erstaunlich, dass es bei FTI immer wieder zu diesen Vorfällen kommt - sie scheinen das bewußt in Kauf zu nehmen.
Irgendwie bleibt immer noch soviel übrig, dass ihnen kein Schaden entsteht, wenn 50% den geänderten Preis + Bonbon in irgendeiner Form akzeptieren.
Auch wenn bis zum Reisebeginn  Oktober noch viel Zeit ist - diese Verfahren dauern auch relativ lange.