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Autor Thema: Evren Beach Resort - Anfechtung wegen Irrtum!  (Gelesen 95975 mal)

Antwort #60
am: 06. Februar 2009, 18:05:42

Edgar

  • Gast
Theoretisch ja. FTI pokert, die Frage, ob man einlenkt, entscheidet sich nicht nach rechtlichen, sondern nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Womit kommt man besser weg? Wenn man den zu niedrig kalkulierten Preis anerkennt und damit erhebliche Verluste einfährt? Oder wenn man darauf spekuliert, daß nur wenige ihr Recht verfolgen werden, so daß man auch mit den anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten einen besseren Schnitt macht? Das wird man, auch aufgrund der Erfahrungswerte aus anderen Fällen, sicherlich berechnet haben.

Antwort #61
am: 06. Februar 2009, 18:07:34

Barbara06

  • Gast
Edgar Du kennst Dich ja aus:

Im Fall der Fälle: Ich hab folgendes gefunden:

In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.



Was bedeutet das für uns? Müssen wir alle einzeln klagen??

Antwort #62
am: 06. Februar 2009, 18:14:19

Edgar

  • Gast
Ja, es würde dann aber wohl zu einer Prozeßverbindung kommen. Deshalb wäre es auch nicht zu empfehlen, daß sich jeder einen anderen Anwalt nimmt.

Antwort #63
am: 06. Februar 2009, 19:55:30

Offline kukisoft

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Ja, es würde dann aber wohl zu einer Prozeßverbindung kommen. Deshalb wäre es auch nicht zu empfehlen, daß sich jeder einen anderen Anwalt nimmt.
Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter sind am Hauptsitz der Verwaltung des Reiseveranstalters zu erheben.
Verfügt der Reiseveranstalter über eigene Niederlassungen, in denen die Reise gebucht worden ist, so kann die Klage bei dem Gericht erhoben werden, bei dem die Niederlassung ihren Sitz hat. (Entscheidend ist, dass die Buchungsstelle nach außen im Namen des Reiseveranstalters auftritt.)

Wenn man den - alle einen gemeinsamen - geeigneten Anwalt gefunden hat, ist die Dokumentation bzw. Argumentation der Sachlage auch wesentlich einfacher.
Wahrscheinlich wird es aber zu verschiedenen ( Einzelterminen ) Terminen kommen.
Wir haben auch in einem Arbeitsgerichtsverfahren - für 30 Mitarbeiter - an einem Gerichtsort unterschiedliche Termine mit teilweise anderen Richtern und abweichenden Ergebnissen gehabt.
Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können.
Allerdings erhöht sich dann auch die Summe in der Streitwertfestsetzung - und es erhöhen sich auch die Gebühren.


Antwort #64
am: 07. Februar 2009, 10:11:53

Barbara06

  • Gast
Passt ja zu unserem momentanen FTI-Thema.....

Hat jemand von Euch schon mal wegen Reisemängeln oder ähnlichem vor Gericht geklagt?
Wenn ja,warum und wie ist es ausgegangen??
Wenn nein,warum nicht? Hattet Ihr noch keinen Grund oder scheut Ihr den Aufstand mit Anwalt,Gericht usw.??

LG babs

Antwort #65
am: 07. Februar 2009, 10:14:38

Offline Angelique

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Ich hab noch nie geklagt! Bisher hatte ich auch noch nie Grund. Aber wenn ich jetzt bei der Sache von FTI auch betroffen wäre: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und wahrscheinlich hätte ich viel zu viel Angst, einen Prozess zu verlieren und auch noch zusätzlich auf diesen Kosten sitzenzubleiben!
Angelika

Antwort #66
am: 07. Februar 2009, 10:19:33

Barbara06

  • Gast
Palimm palimm die Post war da...... :kotz: :kotz: :kotz:

Antwort #67
am: 07. Februar 2009, 10:29:59

Offline ulla

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Guten Morgen,

auch ich habe das Schreiben von FTI erhalten.

Werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Gruß aus dem Harz von Ulla  :wut:



Antwort #68
am: 07. Februar 2009, 10:32:15

Barbara06

  • Gast
Hallo Ulla !

Ich denke da sollten wir uns jetzt gemeinsam etwas überlegen.....
Sucht sich jeder der will einen eigenen Anwalt??
Erst abwarten ob eine Reaktion auf unsere mail kommt?
Oder alle zusammen den gleichen Anwalt??

Wer hat Ratschläge zur Vorgehensweise???

Antwort #69
am: 07. Februar 2009, 10:34:16

Offline ulla

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....damit hast Du recht, Angelika.
Und damit rechnet FTI, dass man die Kosten scheut oder nicht aufbringen kann.



Antwort #70
am: 07. Februar 2009, 10:34:39

Barbara06

  • Gast
Huhu Angelika !

Ich habe auch noch nie geklagt,aber jetzt wird es das erste Mal sein.
Gott sei Dank hab ich ne Rechtschutzversicherung ....
Ohne weiss ich auch nicht ob ich es tun würde......

LG babs

Antwort #71
am: 07. Februar 2009, 10:39:01

Offline Angelique

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Ich wünsche euch auf jeden Fall, dass ihr Erfolg habt!
Angelika

Antwort #72
am: 07. Februar 2009, 10:40:44

Offline Reni

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ich weiss noch nicht, was ich machen soll  :-\ :-\

Ich habe nämlich keine RV  :-\ :'(
Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #73
am: 07. Februar 2009, 10:43:55

Offline ulla

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...ich hatte auch schon überlegt, zur Verbraucherzentrale zu gehen.
Dort gibt es doch bestimmt Infos wie man vorgehen kann.



Antwort #74
am: 07. Februar 2009, 11:09:52

melusa

  • Gast
Hallo Barbara,
mein Vorschlag wäre folgender.
Ich arbeite im Büro sehr eng mit einer größeren Anwaltskanzlei hier vor Ort zusammen.
Die haben auf allen Gebieten Fachanwälte.
Den Chef kenne ich persönlich.
Am Montag werde ich den mal anrufen und hören was der sagt.
Da weiß ich zumindest, da bin ich in guten Händen.

Gruß
Wolfgang