Ja, es würde dann aber wohl zu einer Prozeßverbindung kommen. Deshalb wäre es auch nicht zu empfehlen, daß sich jeder einen anderen Anwalt nimmt.
Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter
sind am Hauptsitz der Verwaltung des Reiseveranstalters zu erheben.
Verfügt der Reiseveranstalter über eigene Niederlassungen, in denen die Reise gebucht worden ist, so kann die Klage bei dem Gericht erhoben werden, bei dem die Niederlassung ihren Sitz hat. (Entscheidend ist, dass die Buchungsstelle nach außen im Namen des Reiseveranstalters auftritt.)
Wenn man den - alle einen gemeinsamen - geeigneten Anwalt gefunden hat, ist die Dokumentation bzw. Argumentation der Sachlage auch wesentlich einfacher.
Wahrscheinlich wird es aber zu verschiedenen ( Einzelterminen ) Terminen kommen.
Wir haben auch in einem Arbeitsgerichtsverfahren - für 30 Mitarbeiter - an einem Gerichtsort unterschiedliche Termine mit teilweise anderen Richtern und abweichenden Ergebnissen gehabt.
Das Gericht
kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können.
Allerdings erhöht sich dann auch die
Summe in der Streitwertfestsetzung - und es erhöhen sich auch die Gebühren.