29. März 2024, 08:00:26

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Interessengemeinschaft FTI-Geschädigte  (Gelesen 37026 mal)

Antwort #30
am: 12. Februar 2009, 21:27:49

Kaefer

  • Gast
da jetzt nun der Weg mit dem Anwalt kommt, stehen wir leider dumm da, weil keine RV vorhanden. So stellt sich die Frage für uns: machen wir weiter, was für Kosten kommen auf uns zu, was nützt es uns wenn die die eine RV haben und gewinnen wir aber nicht weiter machen konnten wegen den Kosten. Am Ende mehr bezahlen (Anwaltskosten)als die Reise überhaupt wert gewesen wäre (regulärer Preis).
"Was tun sprach Zeus"  :-\

Antwort #31
am: 12. Februar 2009, 21:40:50

Offline Bodo 2

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HI
Die frage stellt sich uns auch:   :tja:

da jetzt nun der Weg mit dem Anwalt kommt, stehen wir leider dumm da, weil keine RV vorhanden. So stellt sich die Frage für uns: machen wir weiter, was für Kosten kommen auf uns zu, was nützt es uns wenn die die eine RV haben und gewinnen wir aber nicht weiter machen konnten wegen den Kosten. Am Ende mehr bezahlen (Anwaltskosten)als die Reise überhaupt wert gewesen wäre (regulärer Preis).
"Was tun sprach Zeus"  :-\
Wir möchten die Kostenfrage auf 500 Euro begrenzen
Ist das überhaupt möglich??  :kleingedrucktes:
Grüße Bodo

Antwort #32
am: 12. Februar 2009, 22:42:40

Offline Sina

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Nicht unbedingt. Nach meinem Rechtsempfinden und auch nach dem, was ich aus der Praxis kenne, müsstet Ihr theoretisch die Klage gewinnen. Aber ich bin leider nicht der Richter, der in Eurem Fall entscheidet. Konsequent und richtig wäre es, den Klageweg zu gehen - denn solch einem Geschäftsgebahren gehört ein Riegel vorgeschoben. Stressfreier, einfacher (und für nichtrechtschutzversicherte billiger) ist die Variante der Nichtannahme des neuen Angebotes von FTI. Verzicht auf die Reise und Verzicht auf sein zu 99,9% bestehendes Recht.

Ohne Rechtschutzversicherung würde ich persönlich zähneknirschend einen Rückzieher machen und den Veranstalter künftig weiträumig meiden und sämtlichen Freunden, Bekannten und Kollegen erzählen, wie es es mir ergangen ist. Mit Rechtschutz und Deckungszusage würde ich allerdings richtig die Sau rauslassen.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Geht es ums Prinzip? Klagen - was auch immer es letztendlich kosten mag. Geht es ums Geld?  Lieber was anderes suchen und sich selbst Stress und Schreibkram ersparen. Bis zur entgültigen Entscheidung kann sehr viel Zeit ins Land gehen... :'(

Antwort #33
am: 12. Februar 2009, 22:56:07

DeJe

  • Gast
Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt auch noch der Weg über die Verbraucherberatung.
Eins zeigt die Geschichte mal wieder, ohne Rechtsschutzversicherung gehts heute nicht mehr. Wobei das Problem hier noch harmlos ist, man kann ganz schnell in Situationen kommen, wo es um Hunderttausende geht oder um lebensnotwendige Angelegenheiten wie Wohnung/Haus oder Arbeitsplatz.

Antwort #34
am: 12. Februar 2009, 23:03:55

Edgar

  • Gast
Sicher. Oft genug wird die Rechtsschutzversicherung aber auch "mißbraucht", indem wegen jedem Fliegenschiß vor den Kadi gezogen wird. Man muß die gezahlten Beiträge ja wieder rausholen.

Antwort #35
am: 12. Februar 2009, 23:12:50

Offline Sina

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Jepp - solche Fälle habe ich selbst bearbeitet, bevor sie beim Gericht gelandet sind. Die Gerichte sind überlastet mit Kleinkram. Da wurden z. B. Reiseveranstalter verklagt, weil man in einem türkischen Hotel gelegentlich (je nach Windrichtung) den Muezzin singen hörte und der böse Kundendienstmitarbeiter deshalb nix erstatten wollte... Das Hotel wurde im Katalog als "Zentral gelegen" beschrieben - und zu einem türkischen Zentrum gehört nunmal auch eine Moschee. Wesentlich erträglicher als Disco- und Kneipenlärm, den man bei zentraler Hotellage auch mit einplanen muss.

Die Klage wurde übrigens abgewiesen. Aber man war ja rechtschutzversichert und konnte es einfach mal probieren  :klatsch:

Nur schade, die Leute, die ein echtes Problem haben, darunter leiden und lange auf eine Entscheidung in ihrem Fall warten müssen... :-\

Antwort #36
am: 12. Februar 2009, 23:19:57

DeJe

  • Gast
Also ich muss mir das Einverständnis meiner Versicherung holen, bevor ich zum Anwalt gehe. Sie schätzen die Erfolgsaussichten ein und nur wenn sie ok geben, erfolgt eine Kostenübernahme.

Antwort #37
am: 13. Februar 2009, 03:52:57

Barbara06

  • Gast
Danke für den Tip,werde heute gleich mal anrufen!

lg babs

Antwort #38
am: 13. Februar 2009, 07:27:18

Offline Gitte

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Außerdem muss man auch mal den Streitwert betrachten, nach welchem sich ja wohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten errechnen.
Da der nicht so riesig groß ist, können da auch keine horrenden Rechnungen draus entstehen.

Und wenn wir es als Sammelklage einreichen, dürften sich die Kosten auch um einiges verringern pro Kläger.

Gruß
Gitte

Antwort #39
am: 13. Februar 2009, 07:38:57

Edgar

  • Gast
Und wenn wir es als Sammelklage einreichen, dürften sich die Kosten auch um einiges verringern pro Kläger.

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es in Deutschland keine Sammelklagen gibt.

Antwort #40
am: 13. Februar 2009, 07:42:49

Offline Gitte

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Edgar, das ist so nicht richtig.....z.B. hier in Velbert ( es ist ein Kartellgericht ) machen wir das häufig so, zumindest wenn es mehrere Beklagte gibt ( weil ich immer auf der guten Seite des Tisches sitze...), man kann sehr wohl die Fälle zusammenziehen, das muss nur beantragt werden ( Massenklage). Vielleicht habe ich das nicht korrekt ausgedrückt, aber für Nichtjuristen ist das einfacher zu verstehen.... aber ich werde am Montag dann auch noch den zu erwartenden Kosten fragen, okay ????.
Mann kann natürlich auch einen Musterprozeß führen, dessen Urteil dann bindende Wirkung ( ebenfalls auf Antrag ) die die anderen Geschädigten hat,

Gruß
Gitte

Antwort #41
am: 13. Februar 2009, 07:50:40

Edgar

  • Gast
Gitte, es gibt auch keine Massenklage. Du meinst offenbar die Prozeßverbindung, wenn mehrere Verfahren, in denen es um die gleichen Sach- und Rechtsfragen geht, zusammen verhandelt werden.

Antwort #42
am: 13. Februar 2009, 07:55:01

Offline Gitte

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Es mag sein, daß es in den Bundesländern unterschiedliche Namen hat, hier wird es tatsächlich so genannt.(Schon anhand des Kartellgerichts siehst Du, daß die Uhren hier anders ticken...)

Aber ich habe heute morgen keine Lust, semantische Wortspaltereien zu betreiben, oder politisch korrekte Begriffe zu finden, sondern wollte lediglich einen kleinen Hinweis geben.
Es kann ja jeder für sich entscheiden, was er/sie tut und wen er beauftragt.

Gruß
Gitte


Antwort #43
am: 13. Februar 2009, 07:59:53

Edgar

  • Gast
Die ZPO ist kein Landesrecht, sondern Bundesrecht, und ich betreibe hier keine semantischen Wortspaltereien, sondern möchte nur davor warnen, bei den nicht rechtsschutzversicherten Leuten falsche Hoffnungen zu wecken. Denn die Prozeßverbindung wirkt sich nicht kostenmindernd aus.

Unterhalte Dich mit dem Anwalt, und wenn Du dann umfassend informiert bist, kannst Du gerne nähere und kompetentere Auskünfte zur weiteren Vorgehensweise geben. Alles andere verwirrt nur unnötig.

Antwort #44
am: 13. Februar 2009, 09:35:17

Barbara06

  • Gast
Hallo !

Ich habe nun meine Rechtsschutzvers. angerufen und denen den Fall geschildert,sie wollte auch Datum der Anfechtung wissen usw. und hat mir nun die Kostenübernahmezusage direkt gefaxt.
So hat der Vorgang dort auch schon ein AZ und der Anwalt setzt sich im weiteren Vorgehen direkt mit meiner RV auseinander.

LG Babs