Ein Hotel in Jamaika hat eine Familie trotz Reservierung nicht aufgenommen: Keine Gäste unter 18, hieß die Begründung. Die Familie zog vor Gericht.Die Mitarbeiter waren freundlich, das Wetter fantastisch, das Essen war gut, und wir hatten so viel Spaß." Als eine Münchner Familie solche Schilderungen von zufriedenen Gästen im Internet las, dachten alle: "Das ist das richtige Ferienhotel für uns." Sie buchten das Club-Hotel an Jamaikas Nordküste online bei einem
großen Münchner Reiseveranstalter 
: 8000 Euro für 14 Tage.
Als sie dann auf dem Montego Bay International Airport aus dem Flugzeug stiegen, stand bereits eine Limousine für den Transfer bereit - alles schien bestens zu laufen. Doch unterwegs klingelte plötzlich das Handy des Fahrers. Und der teilte nach kurzem Telefonat seinen völlig überraschten Fahrgästen mit, dass er sie nicht in das gebuchte Hotel bringen dürfe: "Personen unter 18 Jahren sind dort nicht erlaubt."
Die elfjährige Tochter begann zu weinen, ihre 15 Jahre alte Schwester verlegte sich in ihrer tiefen Enttäuschung mehr aufs Schimpfen. Der Chauffeur drehte ungerührt um und brachte die Familie zu einem 50 Kilometer weit in entgegengesetzter Richtung liegenden Hotel. Weil dort von dem gebuchten Komfort keine Rede sein konnte, mussten die Münchner kurz darauf noch einmal umziehen. Alle Proteste und Versuche, doch noch in das gewüschte Club-Hotel zu gelangen, scheiterten an der örtlichen Reiseleitung.
So klagte der Vater nach der Heimkehr auf Schadenersatz und verlangte den gesamten Reisepreis zurück. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I wunderte sich der Einzelrichter über die Altersbegrenzung ab 18: "War das ein Nudisten-Hotel?", fragte er und warf einen Blick auf die ihm vorgelegten Internet-Ausdrucke. "Hier drängt sich dieser Eindruck aber nicht auf, alle sind züchtig bekleidet."
Der Familienvater versicherte, dass er bei seiner Online-Suche damals keine Hinweise "ab 18" gesehen habe, inzwischen seien diese allerdings vorhanden. Die Anwältin des Reiseveranstalters erklärte, dass manche Hotels ihren Gästen keine Kinder zumuten wollen und deshalb auf einer Altersgrenze bestehen.
Der Richter machte dem klagenden Vater klar, dass er keinesfalls mit einer kompletten Rückzahlung rechnen könne. Nach Rechtsprechung habe etwa jemand, der bei einer sogenannten Roulette-Reise - da erfährt der Urlauber erst an Ort und Stelle, in welcher Hotelkategorie er logieren wird - in einer FKK-Anlage untergebracht worden sei, Anspruch auf Rückzahlung von 50 Prozent des Reisepreises.
In diesem Fall sei es nach Meinung des Richters zwar "blöd gelaufen - ich würde mich auch ärgern", aber das Ersatz-Hotel sei immerhin akzeptabel gewesen. Allerdings habe es einen halben Stern weniger gehabt und diverse Dienstleistungen nicht geboten. Da andererseits noch unklar sei, ob der Vater damals den Hinweis auf die Altersbeschränkung nur übersehen oder ob es diesen zum Zeitpunkt der Buchung wirklich noch nicht gegeben habe, schlug er einen Kompromiss vor: Der Veranstalter solle 2000 Euro bezahlen und die Familie ihre Klage zurücknehmen. Nach kurzer Bedenkzeit willigten beide Seiten ein.
(Az.:30O 20949/08).
(SZ vom 13.2.2009/beu)