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Autor Thema: Kreuzfahrer fürchten Entzug:Lieber rauchen als reisen  (Gelesen 2547 mal)

7 Antworten am Kreuzfahrer fürchten Entzug:Lieber rauchen als reisen
am: 06. März 2009, 15:01:16

Barbara06

  • Gast
Wird auf einem Kreuzfahrtschiff ein Kabinenrauchverbot ausgesprochen, haben Reisewillige, die schon vorher gebucht haben, ein Rücktrittsrecht. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock befanden, ein Rauchverbot sei für die Betroffenen geeignet, die Urlaubsfreude und damit den Wert der Reise erheblich zu mindern (Az.: 1 U 183/08).

Damit gab das Gericht der Klage eines Ehepaares statt. Die Kläger hatten im Sommer 2007 für das Frühjahr 2008 eine Mittelmeerkreuzfahrt gebucht. Nachdem sie erfahren hatten, dass auf dem Schiff seit 1. Januar 2008 ein Kabinenrauchverbot galt, traten sie vom Vertrag zurück.

Der Reiseveranstalter war der Auffassung, es bestehe kein Rücktrittsgrund, denn das Rauchen in den Kabinen sei keine vereinbarte Reiseleistung gewesen. Das OLG sah die Sache anders: Das nachträglich verhängte Rauchverbot sei eine "erhebliche Änderung" der Reisebedingungen und damit ein hinreichender Rücktrittsgrund.


Adresse:
http://www.n-tv.de/1115777.html

Antwort #1
am: 06. März 2009, 15:13:00

Edgar

  • Gast
Kommt drauf an, ob man an rauchende oder nichtrauchende Richter gerät. "Erhebliche Änderung" ist ein unbestimmter und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff.  dampf

Antwort #2
am: 06. März 2009, 15:23:31

Edgar

  • Gast
Natürlich kann sie sich darauf berufen. Aber bindend ist das Urteil für andere Gerichte nicht. Ich durfte selbst schon einen Amtsrichter erleben, der sich anmaßte, sich über die Rechtsprechung des BGH hinwegzusetzen. Das Urteil wurde dann in der 2. Instanz gekippt. Der vorsitzende Richter kopfschüttelnd: "Das kann man doch nicht machen." Doch, kann man schon.

Antwort #3
am: 06. März 2009, 15:36:17

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
wenn man es genau nimmt, trifft es in der türkei nicht nur das rauchverbot auf den zimmern, sondern in allen geschlossenen räumen. in den katalogen ist weder das eine noch das andere erwähnt, - und welcher tourist beschäftigt sich explizit genau mit den gesetzen des landes?!?
letzte woche hatten wir auch so einen affenzirkus mit der qualmerei. die ersten tage, - da war das hotel noch mit kongressenden qualmenden türken gefüllt,- gab es eine sehr grosse raucherecke...wir glaubten das sei normal. nach abreise der türken, war der ort zum rauchen gesperrt, man bot die eine kleinere bar im untergeschoss des hauses an....naja gut......ich rauche selbst, - zuviel - aber selbst mir war das zu dampfig da drin. die krönung des ganzen gipfelte dann darin, dass der eingang innerhalb des hauses verschlossen wurde und man von aussen quer durch die aussenanlage gehen sollte, da tür auf tür zu....den qualm in den wellnessbereich ziehen lies! im stockfinsterer nacht, bei strömenden regen sollten wir also dahin kommen. bin ich blöd?
ich persönlich habe dann die lobby vorgezogen und bin zum rauchen eben vor die tür!
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #4
am: 06. März 2009, 15:50:29

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
Zitat
Dass es ein weitgehendes Rauchverbot in Allgemeinräumen gibt, haben die Medien genügend publiziert. Von einem Türkeireisenden kann man erwarten, dass er das weiß.
HA! was denkst du denn, wieviel ignoranten unterwegs sind an erst-touristen  werni hauptsache billisch billisch...... werni
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #5
am: 07. März 2009, 10:17:46

Offline Limi

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 Während teilweise publiziert wird, die Gästezimmer gehörten zur Privatsphäre, in der man rauchen dürfe, gestatten viele Hotels dort das Rauchen nicht. Das kann ein Urlauber nicht sicher wissen. Ist es ihm zuzumuten, die Telefonnummer des Hotels zu ergooglen und dort vor der Buchung beim RV anzurufen?
[/quote]

Mein Mann und ich sind auch "relativ" starke  :klo:  Aber zum rauchen gehen wir immer auf den Balkon; da ich es zum einen nicht mag in einer " Räucherkammer " zu schlafen und zum 2. unser Junior ja auch noch mit im Zimmer ist.

Wenn ich ein wirklich sooo starker Raucher wäre, und ich es nicht mal bis zum Balkon schaffen würde dann würde ich mich entweder bei Buchung im Reisebüro erkundigen oder ja, es wäre mir zuzumuten ( es ist ja mein Drang ) beim Hotel persönlich vor Buchung nachzufragen :D

Simone
Küchenschaben eignen sich hervorragend als Haustiere. Sie brauchen keinen Käfig und keine Pflege, suchen sich ihr Futter selbst und vermehren sich fleißig. Außerdem schrecken sie ungeliebte Verwandte ab.

Antwort #6
am: 07. März 2009, 11:03:49

Offline Limi

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Sehr lobenswerte Einstellung, Limi. ;)
Mir ging es aber um die rein juristische Frage: Ist ein RV schadenersatzpflichtig, wenn er es versäumt, in seiner Hotelbeschgreibung darauf hinzuweisen, dass in den Zimmern das Rauchen verboten ist?

Übrigens sind Balkons nicht überall selbstverständlich. Im Hotel Loyal, 4*, in Side, gibts sogar eine ganze Etage ohne Fenster.   haarig


...uuuuups...würde ich dann aber als Raucher dann aber auch nicht buchen!
Ob ein RV schadensersatzpflichtig ist??
Als absoluter Laie würde ich mal spontan JA sagen; weil...mittlerweile herrscht ja fast Weltweit ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Kneipen & Restaurants. Und in vielen Reiseführen wird auch darauf ersichtlich hingewiesen.
Wenn ich als Raucher nun einen Urlaub buche, und ich werde nicht darauf hingewiesen, das außer in den Speisesälen und Restaurants auch noch auf den Zimmern Rauchverbot ist ( und ich keinen Balkon habe ) dann empfinde ich das als einen "Eingriff in die Privatsphäre" und würde das als Reisemangel geltend machen :motz:

Wie war das noch: Die Würde des Menschen.. :)

Es dürfte doch kein Problem sein, so was in den Reisekatalogen mit ein zu bringen!! Das mit dem Rauchverbot in der Türkei - ob nun offiziell oder nicht - weiß doch nun auch schon fast jeder!!
So als Untersatz bei Verpflegung oder Zimmer!! Dann wüsste jeder - der lesen kann - bescheid!!
Küchenschaben eignen sich hervorragend als Haustiere. Sie brauchen keinen Käfig und keine Pflege, suchen sich ihr Futter selbst und vermehren sich fleißig. Außerdem schrecken sie ungeliebte Verwandte ab.

Antwort #7
am: 07. März 2009, 15:33:55

Offline sally

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 :peace: also wir rauchen grundsätzlich nicht im Zimmer,eventuell mal aufm Klo  :hexe:
ich geh auch mitten in der Nacht aufn Balkon ,wenns mir danach ist  dampf
 :ciao: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊