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Autor Thema: Wer haftet bei einem Badeunfall außerhalb des Hotelbereichs?  (Gelesen 2360 mal)

3 Antworten am Wer haftet bei einem Badeunfall außerhalb des Hotelbereichs?
am: 10. August 2007, 04:00:54

Barbara06

  • Gast
Urlauber, die den markierten Schwimmbereich des Hotels verlassen, haften für mögliche Unfälle selbst. Wenn ausdrücklich mit Bademöglichkeiten in einer Bucht geworben wurde, muss der Veranstalter zwar gewährleisten, dass dort gefahrlos geschwommen werden kann.
Es kann aber nicht von ihm verlangt werden, dass er den Schwimmbereich so absperrt, dass er nicht verlassen werden kann, entschied das Landgericht Köln in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 O 99/06).

Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell". In dem betreffenden Fall klagte eine Urlauberin nach einem Badeunfall in der Dominikanischen Republik auf 20.000 Euro Schmerzensgeld. Sie war schnorcheln im Meer und hatte dabei den mit Bojen markierten Schwimmbereich der "geschützten Sandbucht" verlassen, der im Katalog beschrieben war. Ein Motorboot erfasste sie, drückte sie unter Wasser und verletzte sie dabei. Die Klage sei unbegründet, entschied das Gericht. Die Urlauberin habe sich in dem Wasserbereich hinter der Markierung befunden, der nicht mehr zu überwachen war. Der Veranstalter muss zwar auch vor Gefahren außerhalb des Schwimmbereichs warnen. Die Katalog-Beschreibung der "weit geschwungenen, geschützten Sandbucht, die ideal für Wassersport geeignet ist" lege jedoch nahe, dass dort auch Boote zu erwarten sind. Die Ansprüche der Klägerin seien deshalb abzulehnen.


Quelle : Welt

Antwort #1
am: 10. August 2007, 07:22:28

Offline Ute13

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ist es nicht unverständlich, weswegen Urlauber klagen  :motz:
Sollen sie doch Urlaub im Knast machen mit Rundumbewachung und das sollte dann
auch noch arscheteuer sein.
Wollen die Händchenhalturlaub  ;D


Lg.

Ute

Antwort #2
am: 10. August 2007, 07:29:35

Edgar

  • Gast
So unverständlich sind solche Klagen nicht. Versuchen kann man's ja mal, es kostet ja nichts. Nicht umsonst gelten Rechtsschutzversicherungen als die größten Arbeitgeber der Anwälte und Gerichte.

Antwort #3
am: 10. August 2007, 15:45:09

Offline Bienchen

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  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
Hi Ihr Lieben  :love:

mal ganz ehrlich: Ein bisschen Eigenverantwortung sollte wohl jedem zumutbar sein, oder? Aber vielleicht hört die auf mit dem Besitz einer Rechtsschutzversicherung? Insoweit kann ich mich Edgar's Kommentar nur anschließen.  O0

LG Bienchen  :love:
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