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Autor Thema: Reisebüro nicht haftbar für verlorene Urlaubszeit  (Gelesen 849 mal)

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am: 23. März 2009, 15:21:20

Barbara06

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Hotel ausgebucht, kein Ersatz verfügbar: Wegen mehrerer Organisationspannen im Urlaub bekam eine Touristin ihr Geld zurück. Doch sie wollte zusätzlich Schadensersatz vom Reisebüro - weil sie kostbare Ferienzeit verloren hatte.

München - Wer über ein Reisebüro bucht, kann von diesem keinen Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit verlangen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Nur gegen einen Reiseveranstalter, der eine Reise in eigener Verantwortung organisiere, anbiete und erbringe, könne diese Forderung erhoben werden.

Im konkreten Fall hatte eine Frau Schadensersatz von einem Reisebüro gefordert. Im November 2007 hatte sie für sich und ihre Tochter eine Reise nach Dubai zu dem Gesamtpreis von 2638,84 Euro gebucht. Im Hotel war dann aber kein Zimmer frei, ein Ersatzhotel gab es nicht.

Das Geld für die Reise wurde zwar erstattet, die Frau forderte jedoch weitere 2638,84 Euro als Schadensersatz und erhob Anklage beim Amtsgericht München. Schließlich sei ihre Urlaubszeit vergeudet worden.

Das Gericht wies die Klage ab. Nach dem Reisevertragsrecht gebe es zwar eine Vorschrift, nach der enttäuschte Urlauber auch für vertane Urlaubszeit entschädigt werden könnten, diese gelte aber nur für Reiseveranstalter.

In diesem Fall habe es sich nicht um eine Katalogreise, sondern um eine Individualreise mit selbständiger Wahl von Reiseziel und Zeitpunkt gehandelt. Laut Gericht hätte das Reisebüro zwar beraten und informiert, das mache es jedoch nicht zu einem Reiseveranstalter.

Aktenzeichen: 264 C 113861/08

sto/dpa

Quelle


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