23. November 2024, 14:33:39

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Autor Thema: Internet-Portale haften für Bilder  (Gelesen 9819 mal)

16 Antworten am  Internet-Portale haften für Bilder
am: 30. März 2009, 20:27:43

Offline Floh

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Internet-Portale haften für Bilder

Das Internetportal pixum.com muss für hochgeladene Bilder von Usern künftig selbst gerade stehen.

Anlass für das Verfahren waren Schnappschüsse eines Konzerts, die ein Mitglied von pixum.com ohne Genehmigung des Fotografen hochgeladen hatte.

Das Hamburger Landesgericht entschied, dass Pixum durch das Zugänglichmachen solcher Bilder automatisch selbst an der Verletzung des Copyrights die Schuld trägt. Wie und ob nun gegen andere Portale vorgegangen wird, ist noch unklar.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=758021
http://www.razyboard.com/system/user_tomtom35.html
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Anna-Maria 21.12.2001
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Antwort #1
am: 30. März 2009, 20:30:04

Offline TC Melanie

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Antwort #2
am: 30. März 2009, 20:50:10

Edgar

  • Gast
Und das OLG Hamburg vertritt eine genau entgegengesetzte Auffassung zur Rechtsprechung des (formal untergeordneten) LG Hamburg:

http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962

Willkommen im Chaos!  :titanic:

Wir werden es sicherheitshalber weiterhin so handhaben, daß wir offensichtliche Urheberrechtsverletzungen - auch im Interesse der betreffenden User - nicht dulden.

Antwort #3
am: 03. August 2009, 17:35:04

Offline Thomas Michael

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Hallo Ihr Lieben!

Vorige Woche bin ich auf die Seite Link gestossen, irgendwie kamen mir einige Bilder bekannt vor. Na jetzt hab ich nochmals geschaut und die verwenden die Bilder und schneiden unten den Copyright Vermerk ab und geben Sie als Ihre aus.


Lg Thomas

Antwort #4
am: 03. August 2009, 18:36:22

Offline TC Melanie

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hallo thomas,
kannst du das beweisen, dass es bilder von anderen leuten sind?
gibts da nicht ein programm dafür, wo man sowas überprüfen kann?
da gabs ja schon mal jemanden, der bilder als seine ausgegeben hat, und dabei waren sie vom hotel selber!
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Antwort #5
am: 03. August 2009, 18:39:13

Offline Thomas Michael

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Hallo Melanie!

Vielleicht weisst Du noch wie das Programm heisst. Ja schau dir mal einige Bilder an, dort fehlt jeweils nur der untere Teil. Das sind meine unter dem Link. Na werde ja sehen was die Zurückschreiben wo Sie die Bilder hergenommen haben.  ;)

Lg Thomas

Antwort #6
am: 03. August 2009, 19:16:58

Offline kukisoft

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Hallo Thomas,
ich habe mal 2 Test-Bilder =  gleiches Bild  236_elaqualityresortbelek2007 ( Deine Fotos bei Urlaubsbilder24 ) 30945_Hotel_Ela_Quality_Resort ( FostaTravel )
mit ACDSee Pro untersucht und festgestellt, dass es die gleichen Fotos sind.
Allerdings ist Dein Bildformat 180X235; das duplizierte Bild 640X480.
Es sind bei beiden keine EXIF-Daten mehr eingetragen - auch bei Deinen nicht.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beispiel:     
Dateieigenschaften
   Dateiname                        P1020259
   Dateiformat                      ACDSee Pro 2.0 JPEG Bild
   Erstellungsdatum                 28.06.2009 18:55:13
   Änderungsdatum                   16.06.2009 17:12:40
   Größe (KB)                       3.021 KB
   Bildabmessungen                  3328x1872
   BPP                              24
EXIF
   Modell                           DMC-TZ3
   Datum/Zeit                       16.06.2009 17:12:40
   Belichtungszeitwert             
   Blendenöffnungswert             
   ISO Geschwindigkeitsquoten       ISO 200
   Wert der Belichtungsabweichung   0.00 eV
   Messmethode                      Gewogener Mittelwert
   Blitzlicht                       Blitzlicht nicht aufgeblitzt, Automatik
   Brennweite                       4.6 mm
   Weißabgleich                     Automatischer Weißabgleich
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
             

Allerdings muss es wohl aus einer anderen Quelle stammen in der Du sie hochgeladen hast , weil bei einer Vergrößerung von 180X235 auf 640X480 eine erhebliche Pixelverschlechterung eintreten würde - das ist hier nicht der Fall.
Ansonsten ist das Foto eindeutig gleich.
Gruss
Manfred

Antwort #7
am: 03. August 2009, 19:24:00

Offline Thomas Michael

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Lieber Manfred,

vielen Dank für Deine Informationen. Ja die Bilder hab ich bei HC und bei Bombi sonst noch drinnen.  Ja ich habe die Fotos ja mit Photoshop verkleinert und dann immer Hochgeladen.

LG und schönen Abend
Thomas  :lieb:

P.S.
Danke für die Info dann kenn ich jetzt auch dieses Programm

Antwort #8
am: 03. August 2009, 19:26:24

Offline kukisoft

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Hallo Thomas,
habe gerne geholfen.
Die Fotos müssen aus einer Quelle sein, wo Du sie mindestens mit 640X480 hochgeladen hast, weil sie ja auch noch abgeschnitten sind.
Gruss
Manfred

Antwort #9
am: 03. August 2009, 19:29:23

Offline Hörnchen

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Manchmal denkt man zuviel nach, anstatt einfach zu leben und glücklich zu sein.

Antwort #10
am: 03. August 2009, 19:31:02

Offline Thomas Michael

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Hallo,

ich hätte es ja garnicht gemerkt wenn ich nicht zufällig im google gesucht hätte. Die hätten ja fragen können und nicht gleich so machen.  :o Ja bei einigen Seiten habe ich Sie kleiner gemacht.

Lg und schönen Abend
Thomas

Antwort #11
am: 03. August 2009, 19:31:53

Offline Thomas Michael

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Na mit allem muss man Rechnen.  :D

Antwort #12
am: 13. November 2009, 20:11:19

Barbara06

  • Gast
Die Betreiber eines Internetportals haften für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer: Wer fremde Inhalte veröffentlicht, kann zu Schadenersatz verurteilt werden, so der Bundesgerichtshof.

Betreiber von Internetseiten sollten genau darauf achten, welche Bilder von ihren Nutzern hochgeladen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kann ein Anbieter dafür haften, wenn ein Besucher Fotos ohne Zustimmung des Urhebers auf der Seite veröffentlicht. In dem Rechtsstreit unterlag die Online-Rezeptsammlung chefkoch.de gegen das ähnliche Angebot marions-kochbuch.de (Aktenzeichen I ZR 166/07).

Bei chefkoch.de können Privatnutzer ihre Rezepte anderen Besuchern zur Verfügung stellen und passende Bilder hochladen. Mehrmals wurden aber Bilder von der Konkurrenz-Website verwendet, ohne die Betreiber zu fragen. Dagegen wehrte sich das Ehepaar, das Marions Kochbuch betreibt und bekam vom Oberlandesgericht Hamburg Recht. Außerdem verlangte es Schadenersatz.


Schadenersatz für Kochseite

Gegen das Urteil zog chefkoch.de vor den BGH und unterlag. Nach Ansicht der Richter kann der Rechteinhaber selbst bestimmen, wie seine Bilder veröffentlicht werden, auch wenn sie bereits im Internet auf einer anderen Seite stehen.

Auch das Argument, dass es sich um Bilder handelt, die von Nutzern hochgeladen wurden, ließ der I. Zivilsenat nicht gelten. Chefkoch.de habe sich die Inhalte zu eigen gemacht und müsse dafür wie für eigene Informationen einstehen. Dazu kommt, dass chefkoch.de die Inhalte überprüft und mit dem Logo, einer Kochmütze, kennzeichnet. Der BGH gestand Marions Kochbuch auch Schadenersatz über 300 Euro für drei Bilder zu.

Betreiber von Webseiten müssen also prüfen, ob die hochgeladenen Bilder Urheberrechte verletzen. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürfen, reicht nicht aus.

Chefkoch.de zählt laut dem Klickzähldienst Alexa zu den 100 meistbesuchten Seiten in Deutschland. Nach eigenen Angaben sind auf der Seite 146 000 Kochrezepte zu finden. Bei Marions Kochbuch sind laut der Webseite mehr als 3500 Rezepte zu finden.


:beitrag:

Antwort #13
am: 13. November 2009, 20:23:03

Edgar

  • Gast
Zitat
Betreiber von Webseiten müssen also prüfen, ob die hochgeladenen Bilder Urheberrechte verletzen.

Hahaha. Bei Texten ist das ja noch möglich, indem man eine Passage bei Google eingibt, aber ob ein Bild geklaut ist, läßt sich kaum bis gar nicht feststellen.  :klatsch:

Als Konsequenz müßten nun auch wir das Einstellen von Bildern ohne eindeutigen Herkunftsnachweis untersagen.

Antwort #14
am: 12. September 2010, 11:37:07

Edgar

  • Gast
Aus gegebenem Anlaß weise ich nochmals darauf hin, daß bei im Forum eingestellten Fotos das Urheberrecht zu beachten ist! Sofern es sich um keine eigenen Fotos handelt, muß eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers vorliegen, diese zu verwenden und zu veröffentlichen. Verstöße können empfindliche Kosten verursachen, nicht nur für den betreffenden User, sondern auch für den Forenbetreiber.

Wenn selbst ein langjähriges Mitglied alle bisherigen Ermahnungen in den Wind schlägt und sich sogar noch erdreistet, zu erwähnen, "die Bilder sind nicht von mir", fällt mir nichts mehr dazu ein.  :klatsch: