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Autor Thema: Gastschüler müssen Mängel melden  (Gelesen 1269 mal)

1 Antworten am Gastschüler müssen Mängel melden
am: 09. April 2009, 02:57:45

Barbara06

  • Gast
Ein kleines Zimmer oder mieses Essen: Beschwerden müssen Sprachschüler sofort der Gastfamilie und dem Veranstalter melden. Sonst gibt es keinen Schadenersatz.

Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Mängel dem Veranstalter nicht entweder von den Jugendlichen oder den Eltern schon direkt mitgeteilt werden (Urteil vom 11.2.2009 2 S 295/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage mehrerer Eltern ab. Ein 16-jähriger Junge und ein 14-jähriges Mädchen hatten sich darüber beklagt, dass sie während ihres zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in einem zu kleinen Zimmer untergebracht waren, keinen Kontakt zu der Gastfamilie bekommen hätten und der Fußweg zur Schule zu lang gewesen sei. Allerdings hatten sie diese Mängel nicht umgehend den Gasteltern mitgeteilt. Das Landgericht befand, dass auch bei einem Gastschulaufenthalt die Regeln des Reiserechts gelten. Dazu zähle, dass nur dann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe, wenn dem Veranstalter die Mängel rechtzeitig angezeigt werden und ihm so die Möglichkeit der Abhilfe gegeben werde.


Quelle

Antwort #1
am: 09. April 2009, 06:49:14

Offline Arkadas

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 7682
Aber mit Vooorschicht zu genießen! Viele der Beschwerden der Gastschüler liegen in kulturellen Unterschieden begründet!

Ich habe da einige Erfahrungen, da ich ein Jahr Gastgeber war und einige Jahre Gasschüler betreut habe!

Und gerade zwischen den USA und Deutschland gibt es ungemeine Unterschiede in der Lebenskultur, die so verzwickt sind, dass man sie kaum bemerkt und später zu großem Krach führt!

Werner