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Autor Thema: Baulärm mindert den Gesamtpreis  (Gelesen 1471 mal)

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am: 13. August 2007, 14:57:27

Barbara06

  • Gast
Urteil
Wenn sich die Urlauber in einem Tauch- und Badeurlaub wegen Lärms von Baustellen kaum am Strand aufhalten können, muss der Reise-Anbieter den Gesamtpreis der Reise mindern - hat das Amtsgericht München entschieden.

Gesamtreisepreis oder nicht: Streit gibt es oft schon wegen der Berechnungsgrundlage für die Minderungen. Das Amtsgericht München Urteil vom 22.12.2006, Az.: 133 C 25925/06, rechtskräftig) war mit einem Fall wegen der Minderung des Gesamtreisepreises wegen Baulärm befasst und entschied, dass auch die Tauchgänge in den Gesamtreisepreis mit einfließen.  Denn die umstrittene Philippinen-Reise im Frühjahr 2006 sei als Sportreise angeboten worden. Auf Grund des Baulärms von mehreren Baustellen hätten sich die Urlauber aber weder am Pool noch am Hotelstrand noch in den Bungalows mit normaler Lautstärke verständigen können. Obwohl Flug, Transfer, Verpflegung und den Tauchleistungen mangelfrei erbracht wurden, rechtfertigte das am Ende eine Minderung von mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises. Die Richterin stellte fest: Auf der kleinen Insel würden schließlich der Bade- und Tauchanteil den wesentlichsten Urlaubszweck ausmachen.



Quelle : Welt


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