Flugzeuggäste haben keinen Anspruch auf einen Platz im Nichtraucherbereich eines Flugzeuges.
Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin, die im Raucherabteil nach eigener Behauptung einen akuten Schub einer chronischen Bronchitis erlitten hatte, kein Schmerzensgeld. AG Frankfurt, Urt. v. 30.1.
1997; 32 C 4084/96-84
QuelleIch glaube, das Urteil ist inzwischen überholt. :o:
Ach, das waren noch Zeiten, als man sich im Flieger ganz lässig eine Fluppe anmachen konnte... dampf Ich frage mich, warum noch keine Airline auf die Idee gekommen ist, reine Raucherflüge anzubieten. Das wäre sicher ein Bombengeschäft.
Würdet Ihr ggf. einen Aufpreis dafür zahlen, wenn Ihr im Flieger qualmen dürftet, und was wäre Euch die Sache bei einem Türkeiflug wert?