§ 823 I BGB
Wird in einer Hotelanlage ein Wasserballspiel angekündigt und entfernt sich ein unbeteiligter Gast nicht ausreichend weit vom Pool, trägt er alleine die Gefahr, durch einen Ball verletzt zu werden (Eigene Leitsätze).
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. 8. 2004 - I-12 U 49/04
:o :o
stellt sich die Frage: Wie weit ist denn ausreichend ? o.O
Und was ist mit den Beteiligten beim Spiel? :-\
LG Babs