20. April 2024, 15:30:28

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Kleine Verspätungen gehören dazu  (Gelesen 832 mal)

0 Antworten am Kleine Verspätungen gehören dazu
am: 23. Mai 2009, 05:35:45

Barbara06

  • Gast
Busreisen

Wie bei Flugreisen gilt auch bei Trips mit dem Bus das Reiserecht. Reisemängel wie Verspätungen können also reklamiert werden, aber nicht in jedem Fall.
 
Besonders ärgerlich ist es, wenn man am angegebenen Treffpunkt steht und der Bus nicht kommt. Geringe Verspätungen sind jedoch generell hinzunehmen, sagt Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Es kann immer mal vorkommen, dass der Bus, zum Beispiel wegen eines Staus, nicht pünktlich ist. Eine Wartezeit von 30 Minuten ist daher einzuplanen." Doch auch danach gibt es keine Berechtigung, einfach wieder nach Hause zu fahren. Stattdessen, mahnt Wagner, sollte man versuchen den Veranstalter zu erreichen. Das sei hinsichtlich einer eventuellen Reklamation unabdingbar, denn man muss diesem zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, die Telefonnummer des Reiseveranstalters beziehungsweise eine von diesem mitgeteilte Notfallnummer dabeizuhaben.


Es kommt aufs Ziel an

Auf die Frage, wie lange man auf den Bus warten muss, gibt es keine abschließende Antwort. "Das kommt auf den Einzelfall an und ist auch von den jeweiligen zeitlichen, örtlichen und witterungsbedingten Verhältnissen abhängig", erklärt die Verbraucherschützerin. So hat zum Beispiel das Landgericht Frankfurt/Main entschieden, dass es nicht zumutbar sei, bei Schneetreiben und ohne Nachricht des Veranstalters zwei Stunden auf die Ankunft des Busses zu warten (Az 2/24 S 123/88). Die Betroffenen hatten ihre Reise nicht angetreten und waren zurück nach Hause gefahren. In diesem Fall wurde ein gravierender Reisemangel anerkannt. Der Reisepreis musste zurückgezahlt werden. Befinde man sich im Warmen und Trockenen, könne die Entscheidung jedoch anders ausfallen, so Wagner. Aber auch, wenn der Bus nach längerer Wartezeit schließlich doch noch kommt, kann man unter Umständen einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Dazu ist es notwendig, Beweise für die Verspätung zu sammeln, zum Beispiel in Form von Zeugen.


Besser immer anschnallen

Ist die Ausstattung des Reisebusses nicht so, wie versprochen, liegt ebenfalls ein Reisemangel vor. Zum Beispiel, wenn die Klimaanlage fehlt oder nicht funktioniert. Doch auch hier richten sich die Reisepreisminderungen nach den äußeren Bedingungen: "Bei einer Reise nach Irland ist eine Klimaanlage in der Regel weniger wichtig, als wenn es nach Spanien gehen würde", erläutert die Rechtsexpertin. Entsprechend variieren auch die Minderungsansprüche.

Was man unbedingt beachten sollte, ist die Anschnallpflicht, schon der eigenen Sicherheit zuliebe. Verzichtet man auf den Gurt, spielt man aber nicht nur mit seiner Gesundheit, sondern verliert bei einem Unfall auch den Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter. Und wer zwischendurch aufsteht, dem rät Wagner, sich möglichst gut festzuhalten: "Stürzt man, weil der Fahrer verkehrsbedingt bremsen musste, fällt das unter das allgemeine Lebensrisiko."

Wichtig ist in jedem Fall, dass man den Veranstalter über eventuelle Mängel umgehend und noch während des Urlaubs informiert. Wie bei anderen Pauschalreisen kann das über den Reiseleiter geschehen. Und nach Ende der Reise sollte man nicht vergessen, seine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter innerhalb von vier Wochen geltend zu machen.


Quelle


There are no comments for this topic. Do you want to be the first?