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Autor Thema: Vorsicht, seichtes Wasser!  (Gelesen 2807 mal)

17 Antworten am Vorsicht, seichtes Wasser!
am: 16. Juni 2009, 17:41:52

Barbara06

  • Gast
Beim Sprung in den seichten Hotelpool hatte sich ein 14-Jähriger an der Halswirbelsäule verletzt. Dafür muss der Veranstalter haften, entschied das Oberlandesgericht Köln.

Bei Hotel-Pools müssen Urlauber davon ausgehen können, dass die Wassertiefe unter einem Sprungturm ausreichend und damit ungefährlich ist. Schilder mit Hinweisen auf die Wassertiefe und entsprechende Verbotsschilder müssen außerdem an sichtbaren Stellen angebracht sein, wie das Oberlandesgericht Köln entschied. Auf das Urteil macht der ADAC aufmerksam.

Beim Sprung in das zu seichte Schwimmbecken hatte sich ein 14-Jähriger an der Halswirbelsäule verletzt. Das Hinweisschild auf die Wassertiefe von nur 1,40 Meter konnte er nicht einsehen. Auch ein in drei Meter Entfernung vom Startblock angebrachtes Piktogramm mit einem durchgestrichenen Kopfspringer konnte der Junge aufgrund der Gestaltung des Beckens nicht erkennen.

Das Gericht sah daher eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und damit einen Reisemangel beim Veranstalter. Es sprach den Eltern des Jungen 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Reisepreisminderung von 230 Euro zu. (Az. 16 U 71/08)

(AP/dd)

Quelle : SZ

Antwort #1
am: 16. Juni 2009, 19:35:35

Offline Arkadas

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Bei aller Tragik ... wie blöd muss man sein um in ein unbekanntes Gewässer mit nem Kopfsprung rein zu machen?????

Werner

Antwort #2
am: 16. Juni 2009, 19:52:25

Offline Basti

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Jung und unerfahren Werner!

Antwort #3
am: 16. Juni 2009, 19:59:15

Offline sally

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 :coolman: bei uns sind Startblöcke zum Kopfsprung da, Werner  anführungszeichen
 :ciao: sally
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Antwort #4
am: 16. Juni 2009, 21:33:58

Edgar

  • Gast
Bei aller Tragik ... wie blöd muss man sein um in ein unbekanntes Gewässer mit nem Kopfsprung rein zu machen?????

Werner

Wie blöd muß man sein, zu jedem Beitrag einen besserwisserischen Kommentar abzugeben?

Der Junge war 14!!! Schön für Dich, daß Du die Pubertät bereits im Mutterleib erlebt hast und erwachsen auf die Welt gekommen bist.

Antwort #5
am: 16. Juni 2009, 21:49:13

Offline TC Melanie

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nicht aufregen und auch nicht wundern! es ist doch nur des wernerle und mir sind alle plööth!

nix desto trotz......vor lauter gaudi hatten wir vor jahren hier auch einen ganz bösen unfall im freibad.....die kerlich tobten an den startblöcken rum....einer schlug so saudumm auf, er sitzt seitdem querschnittsgelähmt im rollstuhl!  :'(
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #6
am: 16. Juni 2009, 23:09:27

Offline Arkadas

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Bei aller Tragik ... wie blöd muss man sein um in ein unbekanntes Gewässer mit nem Kopfsprung rein zu machen?????

Werner

Wie blöd muß man sein, zu jedem Beitrag einen besserwisserischen Kommentar abzugeben?

Der Junge war 14!!! Schön für Dich, daß Du die Pubertät bereits im Mutterleib erlebt hast und erwachsen auf die Welt gekommen bist.

Hauptsache   :hieb: draufhauen könne, gell?

Mit 14 hatte ich schon den DLRG Grundschein (und war damit nicht alleine) und wusste durchaus dass ich in unbekannten Gewässern vorsichtig sein muss Und stand da nicht, dass am Startblock ein Schild war? Nur von seiner Stelle war das nicht zu sehen!

Werner

Antwort #7
am: 16. Juni 2009, 23:15:21

Offline sally

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 :coolman: ööhm ,Werner ich glaub der besagte Startblock war net in good old germany  anführungszeichen anführungszeichen
dort wo auch immer gibts keine DLRG - Regeln  katho
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Antwort #8
am: 16. Juni 2009, 23:16:31

Edgar

  • Gast
Wer haut denn ständig, Werner? Klar, immer die anderen, nicht wahr?

Gottlob bist Du mit Deinen unbeschreiblichen Talenten und Weisheiten nicht das Maß aller Dinge, sonst wäre dem Jungen das Schmerzensgeld versagt geblieben.

Antwort #9
am: 17. Juni 2009, 00:11:00

Barbara06

  • Gast
Bei aller Tragik ... wie blöd muss man sein um in ein unbekanntes Gewässer mit nem Kopfsprung rein zu machen?????

Werner

Der Chef meiner Schwester ist bei so einem Unfall ums Leben gekommen.allerdings in Italien und im Meer....aber passieren tut das heute auch noch sehr vielen,leider!

Antwort #10
am: 17. Juni 2009, 07:14:14

Offline Arkadas

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:coolman: ööhm ,Werner ich glaub der besagte Startblock war net in good old germany  anführungszeichen anführungszeichen
dort wo auch immer gibts keine DLRG - Regeln  katho
 :ciao: sally

Boah, auch Du Schwester im Geiste .....

Stand da nicht, dass da am Startblock ein Tiefenschild war - nur wo er reingesprungen ist, war das nciht zu sehen!

Meinen DLRG-Schein habe ich auch nicht in Deutschland gemacht, sondern wie den Frei- und Fahrtenschwimmer in einem österreichischen See und auch dort gab es Richtlinien  und Hinweise zu verhalten in unbekannten Gewässern!

Sowas gehört zu den allgemeinen Lebensweisheiten .... wie das man eine  heiße Herdplatte nicht anfassen soll oder in einer Steckdose rumfummeln! Steht eigentlich auch nicht dran - weder in Deutschland noch in der Türkei!

Aber es steht ja auch geschrieben, in einem Ort nicht über 50 km/h zu fahren und trotzdem wird es gemacht. Wer erwischt wird kann auch nicht vor Gericht Schadensersatz erstreiten!

Werner

Antwort #11
am: 17. Juni 2009, 07:46:44

Offline melitta

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also, das erste, was ich mich gefragt habe, war aber auch:  ..... wenn der nicht weiß, wie tief das ist, kann er doch nicht gleich mit dem Kopf voran die den Pool hüpfen...  o.O  das hat man uns schon als kleines Kind beigebracht  :P
Hier wundert mich die Entscheidung des Gerichts doch ein wenig  :-X

Antwort #12
am: 17. Juni 2009, 15:27:28

Offline melitta

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also, als Schicksalsschlag würde ich so einen Unfall aber auch nicht bezeichnen.
Tragisch, sicherlich, aber ein wenig Eigenverantwortung sollte der Mensch nun doch an den Tag legen, sonst bekämen wir ja Zustände wie in Amerika ...... bitte den Kopf nicht in die Clomuschel stecken und dabei die Spülung betätigen, sie könnten dabei ertrinken....  :hieb:

Antwort #13
am: 17. Juni 2009, 16:20:54

Libellchen

  • Gast
aehm,

ich bin zur zeit etwas sprach/schreiblos............... denn gerade so einen dämlichen Unfall hat ein guter Bekannter vor kurzem gehabt.

Bloss muss ich dazu sagen, das es seine eigene Schuld war und dieser Unfall sich hier in Dt. ereignet hat. Aber, ich sage auch ganz ehrlich, wenn diese Warnhinweise nicht klar deutlich zu sehen/lesen sind, dann haftet der Betreiber dieser Anlagen.

Jeder der schon öfter in verschiedenen Pools etc. gesprungen/gebadet hat, dabei immer auf der sicheren Seite war, würde das auch so sehen.

Sorry ist meine eigene Meinung.

LG Angie

Antwort #14
am: 17. Juni 2009, 20:34:41

eddi

  • Gast
Hallo Harabeli,

bist Du sicher das Du noch keinen Schweinegrippe - Virus intus hast ??

Deine, teilweise Väkaliensprache, sind schon eindeutige Hinweise darauf !!

echt schade, das ein Moderator solch ein Unsinn absondern darf, ??

gruß eddi