Im Urlaub sollte die Wohnung ständig kontrolliert werden
Vermieter sollte über Abwesenheit Bescheid wissenWenn die Ferienzeit beginnt, dann macht sich halb Deutschland auf in den Sommerurlaub. Mitunter stehen Wohnungen wochenlang leer. Mieter wie Eigentümer sollten einige Vorkehrungen treffen, damit sie sich nicht Ärger mit Vermietern und Versicherern einhandeln.
Wer eine Wohnung mietet, übernimmt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört insbesondere, die vereinbarte Miete pünktlich zu zahlen. Aber ebenso sind Obhutpflichten zu beachten. Das bedeutet, dass der Mieter Schäden an der Wohnung und dazu gehörigen Räumen (Keller, Dachboden) möglichst zu verhindern hat - das gilt bei einer längeren Abwesenheit uneingeschränkt.
Wenn während des Urlaubes zum Beispiel der Keller wegen eines Hochwassers überflutet wird oder ein Wasserrohr in der Wohnung platzt, dann sollte zweierlei sichergestellt sein: Zum einen, dass der Schaden unverzüglich dem Vermieter oder Verwalter gemeldet wird; zum anderen, dass Helfer Zutritt zu den gemieteten Räumen haben, um den Schaden zu beheben.
Es reicht also nicht, wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte einen Schlüssel haben und regelmäßig die Wohnung kontrollieren.
Der Vermieter oder Verwalter sollte ebenso Bescheid wissen, dass die Wohnung leer steht und wer einen Schlüssel hat, um bei Notfällen die Tür öffnen zu können. Wird der Vermieter nicht informiert, dann muss der Mieter unter Umständen Schadenersatz leisten (BGH Az:: VIII ZR 164/70). Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter kann natürlich auch ihm einen Schlüssel geben - eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.
An die Pflichten gegenüber der Versicherung müssen Mieter unter Umständen ebenso denken. Bleibt die Wohnung länger als 60 Tage unbeaufsichtigt, will die Hausratversicherung schriftlich informiert werden (§ 13 VHB). Als beaufsichtigt gilt die Wohnung nur, wenn sich "während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält", heißt es im Kleingedruckten. Wird die "Gefahrerhöhung" nicht angezeigt, steht im Ernstfall der Versicherungsschutz auf der Kippe. Für Eigentümer mit Wohngebäude-Versicherung gilt das gleichermaßen.
Überfüllte Briefkästen sind auch eine Einladung für Einbrecher. Nachbarn sollten regelmäßig leeren. Die Alternative: Ein Nachsendeauftrag bei der Post (bis zu sechs Monate 15,20 Euro) oder Postlagerung (bis einen Monat 8,20 Euro).
Per Mietvertrag übernommene Pflichten wie etwa die Treppenhausreinigung müssen während des Urlaubes ebenfalls erfüllt werden. Vielleicht lässt sich mit dem Nachbarn tauschen oder es muss eine professionelle Vertretung organisiert werden. Gerade wenn im Urlaub vermutlich viel Geld ausgegeben wird, muss auch sichergestellt sein, dass für die laufenden Zahlungen wie Miete, Strom, Telefon und Gas gesorgt ist.
Quelle Da wir noch recht ländlich wohnen, und unsere Häuser nicht dicht an dicht stehen, ist ein wachsamer Nachbar Gold wert. Neben Katze füttern und Zeitung reinholen, Blümchen gießen und den Garten wässern gehören Kontrollgänge ums und im Haus dazu. Wir haben vor Jahren durch öfteres Beobachten einen Einbruch beim Nachbarn vereiteln können, und sind vor anderen bösen Überraschungen bisher verschont geblieben. Es ist ein gutes Gefühl, wenn man ganz beruhigt in den Urlaub starten kann.
Wie habt ihr das geregelt? Setzt ihr zum Beispiel den Vermieter von eurer Abwesenheit in Kenntnis?
Kedi